Verdachtsfälle im Verfassungsschutzbericht

Das Bun­des­ver­fas­sungs­schutz­ge­setz er­mäch­tigt das Bun­des­mi­nis­te­ri­um des In­nern nicht, in sei­nen Ver­fas­sungs­schutz­be­richt auch sol­che Ver­ei­ni­gun­gen auf­zu­neh­men, bei denen zwar tat­säch­li­che An­halts­punk­te für Be­stre­bun­gen gegen die frei­heit­li­che de­mo­kra­ti­sche Grund­ord­nung vor­lie­gen, sol­che Be­stre­bun­gen aber noch nicht si­cher fest­ge­stellt wer­den kön­nen (so­ge­nann­te Ver­dachts­fäl­le). In

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Verdachtsfälle im Verfassungsschutzbericht

Im Verfassungsschutzbericht des Bundes darf keine Berichterstattung über bloße Verdachtsfälle erfolgen. Das Bundesverfassungsschutzgesetz ermächtigt das Bundesministerium des Innern nicht, in seinen Verfassungsschutzbericht auch solche Vereinigungen aufzunehmen, bei denen zwar tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorliegen, solche

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Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz

Das Gesetz zur Ergänzung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes (Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz) ist heute im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt morgen in Kraft. Die im Terrorismusbekämpfungsgesetz von 2002 auf zunächst fünf Jahre befristeten Regelungen werden für weitere fünf Jahre verlängert. Darüber hinaus werden durch dieses

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