Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Speicherung von personenbezogenen Daten im Fall des ehemaligen Bundestags- und jetzigen Landtagsabgeordneten für die Partei „Die Linke“ nicht gerechtfertigt war, hat das Bundesamt für Verfassungsschutz nun auch die Personenakte und gespeicherte Daten des
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