Derin Mönchengladbach geplante „Union Move“, bei dem laut Veranstalter „mindestens 10.000 musikbegeisterte Elektrofans“ erwartet werden, ist keine Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes NRW. Mit dieser Begründung hat jetzt das Verwaltungsgericht Mönchengladbach einen Eilantrag der Veranstalter gegen eine entsprechende Feststellung des Polizeipräsidiums Mönchengladbach abgelehnt. Infolgedessen könnten für die Durchführung der Veranstaltung
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