Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Anträge abgelehnt, die darauf zielten, eine Neuauszählung der abgegebenen Stimmen zum 21. Deutschen Bundestag wegen vermeintlicher Auszählungsfehler noch vor der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses zu erreichen.
Die Anträge, im Einzelnen der Antrag im Organstreitverfahren der Partei Bündnis
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