Schmuggelzigaretten – und der geschätzte Verkaufspreis

Der Kleinverkaufspreis für Zigaretten unbekannter Marken ist zu schätzen, weil ein Marktpreis für in Deutschland ordnungsgemäß versteuerte Zigaretten dieser Marken nicht bestimmt ist1.

Schmuggelzigaretten – und der geschätzte Verkaufspreis

Allerdings darf dem für diese Fälle geschätzten Kleinverkaufspreis nicht der von den Zollbehörden zu berücksichtigenden Dienstvorschrift zu § 3 TabStG2 zugrunde gelegt. Denn Angaben der Finanzverwaltung darf das Tatgericht nur übernehmen, wenn es diese eigenverantwortlich nachgeprüft hat und von ihrer Richtigkeit auch unter Zugrundelegung strafrechtlicher Verfahrensgrundsätze überzeugt ist3. Gemessen daran genügt der Verweis der Strafkammer auf eine Dienstvorschrift des Bundesministeriums der Finanzen nicht.

Im hier entschiedenen Fall ließ sich jedoch ausschließen, dass der Angeklagte durch diese fehlerhafte Schätzung beschwert ist. Denn der angenommene Kleinverkaufspreis von 26 55/79 bzw. 27 35/99 Cent je Stück entspricht bis auf eine geringfügige Abweichung nach dem Komma dem gewichteten durchschnittlichen Kleinverkaufspreis für den Zeitraum 15.02.2016 bis 14.02.2017 in Höhe von 26, 6982 bzw. für den Zeitraum 15.02.2017 bis 14.02.2018 in Höhe von 27, 3553 Cent je Stück4 und damit dem günstigsten Kleinverkaufspreis. Bei einem niedrigeren Kleinverkaufspreis würde sich ein höherer Mindeststeuersatz errechnen, weil der Abzugsposten für die Umsatzsteuer geringer ausfallen würde. Aufgrund der Ausgestaltung des Steuertarifs lässt sich daher rechnerisch ausschließen, dass ein geringerer Hinterziehungsbetrag hätte festgestellt werden können.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21. Januar 2019 – 1 StR 475/18

  1. BGH, Beschluss vom 20.11.2008 – 1 StR 546/08, NStZ-RR 2009, 343, 344[]
  2. EVSF – V 1207[]
  3. vgl. BGH, Beschluss vom 19.08.2009 – 1 StR 314/09, NStZ 2010, 338 mwN für die Ermittlung des Zollwerts[]
  4. BAnz AT vom 12.01.2016 B 2; und vom 12.01.2017 B 3[]
Weiterlesen:
Steuerhinterziehung durch nicht abgegebene Steuererklärungen - und das bereits bekannt gegebene Steuerstrafverfahren

Bildnachweis: