Änderung der Verpackungsverordnung

Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Entwurf einer Sechsten Verordnung zur Änderung der Fertigpackungsverordnung auf den Weg gebracht. Durch die Änderung sollen die Packungsgrößen für alle Erzeugnisse in Fertigpackungen außer für Wein, Sekt und Spirituosen mit Wirkung ab dem 11. April 2009 freigegeben werden.

Änderung der Verpackungsverordnung

Der Entwurf dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2007/45/EG vom 5. September 2007, welche die mitgliedstaatlichen Vorschriften über Packungsgrößen im Bereich von 5 g/ml bis 10kg/l abschließend harmonisiert, um die wettbewerblichen Rahmenbedingungen zu verbessern, Handelshemmnisse abzubauen und das Fertigpackungsrecht von unnötigen Vorschriften zu befreien. Die in Deutschland derzeit noch vorgegebenen Füllmengen für gegorene Fruchtgetränke, Bier, Milch, Limonade, Mineralwasser, Fruchtsäfte, Zucker, Schokolade, Kakao und bestimmte Garne sind demnach abzuschaffen und die Füllmengen für Wein, Sekt und Spirituosen an die EU-Vorgaben anzupassen.

Der Verbraucherschutz soll nunmehr insbesondere durch das Preisangabenrecht sichergestellt werden, wonach unter anderem bei Waren in Fertigpackungen sowohl der Endpreis als auch der Preis je Mengeneinheit (z.B. je Kilogramm oder Liter) anzugeben sind (§ 2 der PrAngVO), so dass die Verbraucher auch weiterhin die Möglichkeit, die Preise auf einfachem Wege zu vergleichen. Im Fertigpackungsrecht soll zudem Vorsorge dafür getroffen werden, dass der Verbraucher nicht durch Mogelpackungen irregeführt wird und dass er jederzeit erkennen kann, wie viel die tatsächliche Füllmenge einer Packung beträgt.

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