Der PKH-Antrag nach Ablauf der Rechtsmittelbegründungsfrist

Einer Partei kann Wiedereinsetzung in eine wegen wirtschaftlichen Unvermögens versäumte Frist gewährt werden.

Der  PKH-Antrag nach Ablauf der Rechtsmittelbegründungsfrist

Dies setzt aber voraus, dass sie bis zu deren Ablauf einen den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Prozesskostenhilfeantrag eingereicht und alles in ihren Kräften Stehende getan hat, damit über den Antrag ohne Verzögerung sachlich entschieden werden kann.

Die Partei muss hierzu innerhalb der laufenden Rechtsmittelfrist nicht nur den Prozesskostenhilfeantrag stellen, sondern auch alle für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe erforderlichen Unterlagen beibringen1.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 29. April 2020 – IV ZB 30/19

  1. BGH, Beschluss vom 04.01.2017 – IV ZB 24/16 3 m.w.N.[]

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