Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse, deren Beitrag sich nur nach dem Einkommen richtet, gibt es bei der privaten Krankenversicherun das Äquivalentprinzip. Hier berechnet sich die Prämie je nach Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand, Anzahl der Familienmitglieder und Umfang des beantragten Versicherungsschutzes.
Im Alter nehmen die Krankheitskosten beträchtlich zu. Um auch zu diesem Zeitpunkt eine bezahlbare Abdeckung dieser Kosten zu erreichen und den PKV-Beitrag möglichst stabil zu halten, wird in die Prämie eine sogenannte Altersrückstellung eingearbeitet. Dies bedeutet, dass ein junger Versicherungsnehmer einen höheren Beitrag bezahlt als es seinen anfallenden Krankheitskosten entspricht, damit im Alter auch höhere Kosten ohne eine immense Beitragserhöhung erstattet werden können. Daher steigen die Beiträge je nach Einstiegsalter in eine private Krankenversicherung. Man spricht hier von einem Anwartschaftsdeckungsverfahren.
Die Unterschiede im Preis für weibliche und männliche Antragsteller beruhen auf Statistiken. Frauen haben eine höhere Lebenserwartung als Männer und verursachen daher längeranhaltende hohe Kosten. Nach Angabe des Verbandes verursachen Frauen um 40% höhere Kosten durch in Anspruchnahme diverser Vorsorgeuntersuchungen und einem höheren Medikamentenverbrauch und schließlich gibt es da noch das „Gebärrisiko“. Schwangerschaften sind verbunden mit einer erhöhten Zahl an Arztbesuchen, Untersuchungen und Krankenhausaufenthalten. Somit zahlen Frauen in der Folge höhere Prämien als Männer.
Der Gesundheitszustand ist ein wesentlicher Aspekt der Beitragsermittlung. Es besteht die Pflicht, bei Antragstellung alle Fragen bezüglich etwaiger Vorerkrankungen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Bei Falschangaben hat der Versicherer ein Sonderkündigungsrecht und Sie verlieren alle Ansprüche auf Kostenerstattung. Anhand dieser Vorerkrankungen entscheidet der Versicherer, ob ein Risikozuschlag zum Beitrag zu erheben ist, diese Krankheiten von der Leistung auszuschließen sind oder ob der Antrag komplett abgelehnt wird. Im letzteren Fall ist es danach natürlich schwer, einen anderen Versicherer zur Annahme des Antrags zu bewegen, da Sie auch dort bei Antragstellung die Ablehnung durch eine andere Versicherung angeben müssen.
Familienmitglieder sind alle, die im selben Haus mit dem Antragsteller wohnen, mit ihm verwandt sind (Ehepartner und Kinder) und über kein eigenes Einkommen verfügen. In der gesetzlichen Krankenkasse sind all diese Personen beitragsfrei mitversichert. In der PKV gibt es auch eine Familienversicherung, die der Versicherungsnehmer abschließen kann, jedoch wird hier jedes Mitglied zwar mitversichert, aber zu einem kostengünstigen Beitrag. Der Tarif mit seinen Bedingungen ist für alle Personen gleich und der vereinbarte Selbstbehalt, d.h. der Teil der Krankheitskosten, den Sie pro Jahr eigenfinanzieren müssen, gilt nicht für jeden einzeln, sondern gemeinsam.
Alle Krankheitskosten, die Sie oberhalb der Grundversorgung zusätzlich versichern möchten, wie zum Beispiel die Inanspruchnahme von Heilpraktikern oder ambulanten Psychotherapien, Krankentagegeld u.a. erhöhen die Versicherungsprämie. Hier haben Sie die Möglichkeit, durch Einbeziehung weiterer Leistungen oder durch Minimierung die Höhe der Versicherungsprämien an Ihr Budget anzupassen.
Zu beachten ist auch die gesetzlich vorgeschriebene Pflegeversicherung. Wer sich freiwillig in einer PKV versichern möchte, muß diese separat beim gleichen Unternehmen abschließen, sofern sie nicht im Krankenversicherungstarif enthalten ist.
Da die Beitragsstabilität eine zunehmende Rolle spielt, sollte auch immer der aktuelle PKV-Test z.B. der Stiftung Warentest berücksichtigt werden. Sie haben hier zwar nur eine begrenzte Auswahl an Möglichkeiten, was die Zusatzleistungen betrifft, aber man sieht bei einheitlichen Bedingungen die Vielzahl der Versicherungsunternehmen und die preislichen Unterschiede. Oft kann man über diese Plattformen auch direkt mit den Anbietern in Kontakt treten und Angebote anfordern.











