Doppelbesteuerungsabkommen mit Georgien

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zu dem am 1. Juni des vergangenen Jahres abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen mit Georgien vorgelegt. Vorgesehen ist, dass die Bundesrepublik in gewissem Umfang auf Steuern verzichtet, während sie andererseits die bisherige Anrechnungen georgischer Steuern nicht mehr oder

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Kündigung des DBA-Brasilien

Die Bundesregierung hat jetzt in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag zu den Auswirkungen der Kündigung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Brasilien geäußert. Danach haben sich zwar einzelne Vertreter deutscher Unternehmen in Brasilien kritisch zur Kündigung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA)

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Gewerbliche Zinsen im DBA

Es ist durch die Rechtsprechung des BFH geklärt, dass –vorbehaltlich einer abweichenden Regelung in dem maßgeblichen Doppelbesteuerungsabkommen– gezahlte Darlehenszinsen auch dann „Zinsen“ im abkommensrechtlichen Sinne sind, wenn das deutsche Einkommensteuerrecht (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) sie

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Deutsch-Belgische Arbeitnehmerabfindungen

Zu der Frage der die Zuordnung des Besteuerungsrechts bei Abfindungen an Arbeitnehmer in deutsch-belgischen Sachverhalten wurde zwischen dem Finanzminstern Belgiens und Deutschlands eine Verständigungsvereinbarung zum bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Hiernach gilt:

  • Die Besteuerung von Abfindungen an Arbeitnehmer ist abhängig vom wirtschaftlichen
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Bundesfinanzhof

In der Schweiz – von außerhalb

Die Tätigkeit eines in Deutschland ansässigen leitenden Angestellten für eine schweizerische Kapitalgesellschaft, die unter Art. 15 Abs. 4 des zwischen Deutschland und der Schweiz bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens von 1992 fällt, wird auch dann im Sinne des Art. 24 Abs. 1 Nr.

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REITs

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen verabschiedet. Hiermit sollen Real Estate Investment Trusts (REITs) in Deutschland eingeführt und börsennotiertes Immobilienanlageprodukt geschaffen werden.

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Advance Pricing Agreements

Für die Beantragung, die Prüfung und den Vollzug sowie die Wirkungen und die Durchführung von Vorabverständigungsverfahren nach den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zur Erteilung verbindlicher Vorabzusagen über Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen („Advance Pricing Agreement“ – APA) hat das Bundesfinanzministerium das Verfahren

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Gesellschafterdarlehn und das DBA Frankreich

Auch im Anwendungsbereich des Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich (DBA Frankreich 1959/1969) sind Zinseinkünfte von Mitunternehmern aus Darlehen, die sie der Mitunternehmerschaft gewährt haben, abkommensrechtlich aus den gewerblichen Gewinnen herauszulösen und nach dem Zinsartikel zu beurteilen.

Die Rückverweisungsklausel des Art. 10 Abs.

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Verluste ausländischer Betriebsstätten

Erzielt ein Inländer aus einer ausländischen Betriebsstätte Verluste, dann kann er diese negativen Einkünfte im Inland mit steuerpflichtigen positiven Einkünften nicht oder nur unter eingeschränkten Voraussetzungen ausgleichen: Entweder sind die betreffenden negativen Einkünfte ebenso wie positive ausländische Einkünfte aufgrund von

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Doppelbesteuerungsabkommen

Das Bundesfinanzministerium hat die Texte der derzeit in Kraft befindlichen Doppelbesteuerungsabkommen sowie weitere staatenbezogene Veröffentlichungen auf seiner Internetseite in einer Übersicht zusanmmen gestellt. Die Zusammenstellung hat den Stand vom 01.01.2006.

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Remittance-Base-Klausel

Vergütungen aus Arbeit i.S. von Art. 14 dies Doppelbesteuerungsabkommen mit Singapur „stammen“ i.S. von Art. 21 DBA-Singapur aus Deutschland, wenn sie von einem hier ansässigen Arbeitgeber als Vergütung für die Tätigkeit in Singapur gezahlt werden.

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Bundesfinanzhof (BFH)

Freistellungsbescheide

Steuerausländer können einen nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland fälligen Steuerabzug (etwa bei Kapitalerträgen) durch eine Freistellungsbescheinigung nach § 50d EStG vermeiden. Im Freistellungsverfahren nach § 50d EStG ist nur darüber zu befinden, ob aus den darin bestimmten Gründen eine

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