Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich (Erbschaftsteuer)

Zu dem am 12. Oktober 2006 unterzeichneten Abkommen mit Frankreichzur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Nachlässen, Erbschaften und Schenkungen hat die Bundesregierung jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt. Grenzüberschreitende Erbschafts- und Schenkungsfälle führen oft zu einer gleichzeitigen Besteuerung in beiden Staaten. Durch das neue DBA sollen derartige Hindernisse abgebaut werden.

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Doppelbesteuerungsabkommen mit Georgien

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zu dem am 1. Juni des vergangenen Jahres abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen mit Georgien vorgelegt. Vorgesehen ist, dass die Bundesrepublik in gewissem Umfang auf Steuern verzichtet, während sie andererseits die bisherige Anrechnungen georgischer Steuern nicht mehr oder nicht mehr in der bisherigen Höhe gewähren muss, weil Georgien

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Kündigung des DBA-Brasilien

Die Bundesregierung hat jetzt in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag zu den Auswirkungen der Kündigung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Brasilien geäußert. Danach haben sich zwar einzelne Vertreter deutscher Unternehmen in Brasilien kritisch zur Kündigung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) durch Deutschland geäußert, aber, die Kündigung vom 7. April 2005

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Nachversteuerung österreichischer Verluste

Der Bundesfinanzhof bemüht wieder einmal den Europäischen Gerichtshof. Der Bundesfinanzhof hält auch für Art. 4 Abs. 1 DBA-Österreich 1954 daran fest, dass sich der Begriff der Einkünfte aus einem gewerblichen Unternehmen im Sinne dieser Vorschrift auf einen Nettobetrag bezieht und dass Deutschland deshalb auch für Verluste, die ein in Deutschland

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Gewerbliche Zinsen im DBA

Es ist durch die Rechtsprechung des BFH geklärt, dass –vorbehaltlich einer abweichenden Regelung in dem maßgeblichen Doppelbesteuerungsabkommen– gezahlte Darlehenszinsen auch dann „Zinsen“ im abkommensrechtlichen Sinne sind, wenn das deutsche Einkommensteuerrecht (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) sie den Einkünften aus Gewerbebetrieb zuordnet. Ebenso gilt, dass Zinsen aus

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Deutsch-Belgische Arbeitnehmerabfindungen

Zu der Frage der die Zuordnung des Besteuerungsrechts bei Abfindungen an Arbeitnehmer in deutsch-belgischen Sachverhalten wurde zwischen dem Finanzminstern Belgiens und Deutschlands eine Verständigungsvereinbarung zum bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Hiernach gilt: Die Besteuerung von Abfindungen an Arbeitnehmer ist abhängig vom wirtschaftlichen Hintergrund der jeweiligen Zahlung. Ist einer Abfindung Versorgungscharakter beizumessen, kann

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Doppelbesteuerungsabkommen Weißrussland

Das „Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Belarus zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 30. September 2005“ ist zum 31. Dezember 2006 in Kraft getreten. Es löst im Verhältnis zwischen Deutschland und Weißrussland das DBA mit der früheren UdSSR

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Doppelbesteuerungsabkommen Kirgisien

Das „Abkommen vom 1. Dezember 2005 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Kirgisischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen“ ist zum 22. Dezember 2006 in Kraft getreten. Es löst das DBA mit der früheren UdSSR ab, das aufgrund einer Vereinbarung zwischen

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Bundesfinanzhof

In der Schweiz – von außerhalb

Die Tätigkeit eines in Deutschland ansässigen leitenden Angestellten für eine schweizerische Kapitalgesellschaft, die unter Art. 15 Abs. 4 des zwischen Deutschland und der Schweiz bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens von 1992 fällt, wird auch dann im Sinne des Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d DBA-Schweiz 1992 „in der Schweiz ausgeübt“, wenn

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Vorweggenommene Werbungskosten bei Umzug ins DBA-Ausland

Vorab entstandene Werbungskosten im Zusammenhang mit einer beabsichtigten nichtselbständigen Tätigkeit im Ausland sind nicht in die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer einzubeziehen, wenn die Einkünfte aus der beabsichtigten Tätigkeit nicht der deutschen Besteuerung unterliegen. Sie sind jedoch in einem solchen Fall bei der Bemessung des anzuwendenden Steuersatzes zu berücksichtigen (Progressionsvorbehalt), wenn dies

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Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich

Mit Frankreich wurde ein neues Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer geschlossen. Dieses Abkommen gilt, ohne Rücksicht auf die Art der Erhebung, für alle Nachlass- und Erbschaftsteuern sowie Schenkungsteuern, die in Deutschland oder Frankreich erhoben werden, dies sind derzeit in Deutschland die Erbschaftsteuer und die Schenkungsteuer und in

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REITs

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen verabschiedet. Hiermit sollen Real Estate Investment Trusts (REITs) in Deutschland eingeführt und börsennotiertes Immobilienanlageprodukt geschaffen werden.

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Advance Pricing Agreements

Für die Beantragung, die Prüfung und den Vollzug sowie die Wirkungen und die Durchführung von Vorabverständigungsverfahren nach den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zur Erteilung verbindlicher Vorabzusagen über Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen („Advance Pricing Agreement“ – APA) hat das Bundesfinanzministerium das Verfahren nun in einem Rundschreiben dargestellt, um Unternehmen die Erlangung von

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Gesellschafterdarlehn und das DBA Frankreich

Auch im Anwendungsbereich des Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich (DBA Frankreich 1959/1969) sind Zinseinkünfte von Mitunternehmern aus Darlehen, die sie der Mitunternehmerschaft gewährt haben, abkommensrechtlich aus den gewerblichen Gewinnen herauszulösen und nach dem Zinsartikel zu beurteilen. Die Rückverweisungsklausel des Art. 10 Abs. 2 DBA Frankreich 1959/1969 ist dahin gehend auszulegen, dass es

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Gesellschafterdarlehn und das DBA Italien

Auch im Anwendungsbereich des Doppelbesteuerungsabkommens mit Italien (DBA Italien 1925) sind Zinseinkünfte von Mitunternehmern aus Darlehen, die sie der Mitunternehmerschaft gewährt haben, abkommensrechtlich aus den gewerblichen Gewinnen herauszulösen und nach dem Zinsartikel zu beurteilen.

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Hinzurechungsvorschriften für gemietete Anlagegüter

Die Finanzverwaltung hat nach sieben Jahren nochmals die Konsequenzen aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Oktober 1999 zur Vereinbarkeit gewerbesteuerlicher Hinzurechungsvorschriften für gemietete Anlagegüter mit dem Gebot des freien Dienstleistungsverkehrs nach Art. 59 (jetzt 49) EGV (C-294/97, BStBl II S. 851) gezogen und die bisher hierzu ergangenen gleich

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Verluste ausländischer Betriebsstätten

Erzielt ein Inländer aus einer ausländischen Betriebsstätte Verluste, dann kann er diese negativen Einkünfte im Inland mit steuerpflichtigen positiven Einkünften nicht oder nur unter eingeschränkten Voraussetzungen ausgleichen: Entweder sind die betreffenden negativen Einkünfte ebenso wie positive ausländische Einkünfte aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen im Inland steuerfrei oder aber sie sind den Abzugsbeschränkungen

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Doppelbesteuerungsabkommen

Das Bundesfinanzministerium hat die Texte der derzeit in Kraft befindlichen Doppelbesteuerungsabkommen sowie weitere staatenbezogene Veröffentlichungen auf seiner Internetseite in einer Übersicht zusanmmen gestellt. Die Zusammenstellung hat den Stand vom 01.01.2006.

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Remittance-Base-Klausel

Vergütungen aus Arbeit i.S. von Art. 14 dies Doppelbesteuerungsabkommen mit Singapur „stammen“ i.S. von Art. 21 DBA-Singapur aus Deutschland, wenn sie von einem hier ansässigen Arbeitgeber als Vergütung für die Tätigkeit in Singapur gezahlt werden.

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Verlängerung des DBA Vereinigte Arabische Emirate

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten (Abkommens vom 9. April 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Vermeidung der Doppelbesteue?rung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Belebung der wirtschaftlichen Beziehungen, BGBl. 1996 II S. 518) war zunächst

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Bundesfinanzhof (BFH)

Freistellungsbescheide

Steuerausländer können einen nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland fälligen Steuerabzug (etwa bei Kapitalerträgen) durch eine Freistellungsbescheinigung nach § 50d EStG vermeiden. Im Freistellungsverfahren nach § 50d EStG ist nur darüber zu befinden, ob aus den darin bestimmten Gründen eine Freistellung von der deutschen Steuer geboten ist. Die Frage, ob

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Grenzen beim grenzüberschreitenden Auskunftsverkehr

Die Bedeutung des grenzüberschreitenden Auskunftsverkehrs wächst: So wie die deutsche Finanzverwaltung Mitteilungen über Sachumstände, die für eine inländische Besteuerung von Bedeutung sein können, empfängt, informiert sie selbst auch ausländische Staaten – sowohl innerhalb als auch außerhalb Europas. Rechtsgrundlage für eine solche Amtshilfe, die oftmals auch als „Spontanauskunft“ ohne ein entsprechendes

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Doppelbesteuerungsabkommen innerhalb der EU

Es verstößt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs nicht gegen Art. 52 des EG-Vertrages (jetzt Art. 43 EG) sowie Art. 59 EGV (jetzt Art. 49 EG), wenn inländische Unternehmen, die mit einem Unternehmen verbunden sind, das in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist, und die mit diesem Unternehmen in kaufmännischen oder finanziellen Beziehungen

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