Nordic Walking

Die Haftung für Verletzung beim Nordic Walking

Wird beim Nordic Walking die im Verkehr gebotene Sorgfalt außer Acht gelassen, und es ereignet sich ein Unfall, ist grundsätzlich eine Schadensersatzpflicht gegeben. Kommt es durch die Verletzung und der daraus folgenden Arbeitsunfähigkeit zur Kündigung durch den Arbeitgeber, trifft denjenigen an der Entstehung des Schadens in Form der Zahlung des

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Die Trainingsfahrt von Fahrradfahrern – und die Haftung

Wird bei einer Trainingsfahrt von Radfahrern während des Überholens kein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten, ist die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen worden. Kommt es im Rahmen einer „ruhigen Ausfahrt“ zu einem Unfall, hat sich das typische Risiko einer Pulkfahrt nicht realisiert und es besteht kein grundsätzlicher Haftungsausschluss. Mit dieser

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Schreibmaschine

Grundstückskaufvertrag – und der Haftungsausschluss für Sachmängel

Der in einem Grundstückskaufvertrag vereinbarte umfassende Haftungsausschluss für Sachmängel erfasst auch die nach öffentlichen Äußerungen des Verkäufers zu erwartenden Eigenschaften eines Grundstücks oder des aufstehenden Gebäudes. Nach § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB gehören zur Sollbeschaffenheit der Kaufsache die Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers

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Arbeitsunfall – und die Neckerei mit dem Gabelstapler

Ein Arbeitnehmer haftet seinem Arbeitskollegen auf Schmerzensgeld, wenn der Personenschaden nicht anlässlich einer betrieblichen Tätigkeit eingetreten ist, sondern nur anlässlich einer solchen Tätigkeit. Ein Haftungsausschluss nach § 105 SGB VII kommt namentlich bei einer „Neckerei“ unter Arbeitskollegen nicht in Betracht. Eine solche Neckerei liegt vor, wenn der Schädiger mit einem

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Treuhandbeteiligungen – und der Haftungsausschluss

Die Klauseln eines formularmäßigen Treuhandvertrages unterliegen als Allgemeine Geschäftsbedingungen einer objektiven Auslegung. Danach sind diese ausgehend von den Interessen, Vorstellungen und Verständnismöglichkeiten eines rechtlich nicht vorgebildeten Durchschnittskunden einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden. Außer Betracht bleiben

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Prospektfehler – und der Haftungsausschluss

Der Prospekt ist in der Regel die einzige Grundlage für den späteren Vertragsschluss des Anlegers. Seine Aufgabe ist es, die potentiellen Anleger verlässlich, umfassend und wahrheitsgemäß zu informieren. Ein Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit widerspräche dieser grundlegenden Aufklärungspflicht, durch die der Schutz der Investoren sichergestellt werden soll. Die Beschränkung auf Vorsatz

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Verbot richterlicher Willkür – beim Gewährleistungsausschuss

Ein Richterspruch verstößt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dann gegen den allgemeinen Gleichheitssatz in seiner Ausprägung als Verbot objektiver Willkür (Art. 3 Abs. 1 GG), wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht. Das ist anhand objektiver

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AGB-mäßige Haftungsfreizeichung

Eine umfassende Freizeichnung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier: eines Gebrauchtwagenkaufvertrags), nach der die Haftung des Klauselverwenders auch für Körper- und Gesundheitsschäden sowie für sonstige Schäden auch bei grobem Verschulden ausgeschlossen ist, hält einer Inhaltskontrolle am Maßstab des § 309 Nr. 7 Buchst. a und b BGB nicht stand. Konkret ging es

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Rohrbruch – und der Haftungsausschluss des Wasserversorgers

Der Haftungsausschlusstatbestand des § 2 Abs. 3 Nr. 1 HPflG ist erfüllt, wenn der innerhalb eines Gebäudes entstandene (Wasser-)Schaden auf eine Rissbildung in einem Rohr des Teils des (zu den Betriebsanlagen des Wasserversorgungsunternehmens gehörenden) Hausanschlusses zurückzuführen ist, der sich (frei liegend) zwischen der Wanddurchführung in das Gebäudeinnere und der Hauptabsperrvorrichtung

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Bücherschrank

Der Sturz beim Klettern

Löst der Sicherungspartner beim Klettern die Seilbremse ohne vorher das in der Kletterpraxis übliche Kommando „Stand“ erhalten zu haben, haftet er umfassend für dieses regelwidrige Verhalten. So das Oberlandesgericht Hamm in dem hier vorliegenden Fall einer Klägerin, die durch die Lösung der Seilbremse beim Klettern stürzte und sich schwer verletzte.

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Die neuzeitliche Fälschung einer musealen Figur

Einer auf einer Kunstauktion zu einem erheblichen Ausrufpreis als museal angebotene Skulptur, die entgegen einer im Auktionskatalog erfolgten Zuschreibung zu einer in früherer Zeit liegender Stilepoche eine neuzeitliche Fälschung ist, fehlt die bei derartigen Kunstgegenständen zu erwartende Eignung als Sammlerstück und Wertanlage; sie ist deshalb mangelhaft. Die Regelung in den

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Geschäftsmann

Haftungsausschluss bei arglistig verschwiegenen Mängeln

Dem Verkäufer ist die Berufung auf den vereinbarten Haftungsausschluss gemäß § 444 BGB auch dann verwehrt, wenn ein von ihm arglistig verschwiegener Sachmangel für den Willensentschluss des Käufers gar nicht ursächlich war. Im hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hat der Beklagte seine Pflicht zur Lieferung einer mangelfreien Sache gemäß §

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Fahrsicherheitstraining auf dem Nürburgring

Ein Teilnehmer an einem Fahrsicherheitstraining kann nach einem Unfall auch dann Schadensersatz erhalten, wenn er zuvor erklärt hat, dass er auf eigene Gefahr an dem Training teilnehme. Mit dieser Begründung hat jetzt das Oberlandesgericht Koblenz einem Motorradfahrer, der im August 2008 anlässlich eines sogenannten instructor-geführten Fahrertrainings auf dem Nürburgring einen

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Haftungsausschluss und arglistiges Verschweigen

Haben die Parteien einen Haftungsausschluss vereinbart, trägt der Käufer nach § 444 BGB grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen sämtlicher Umstände, die den Arglisttatbestand ausfüllen, wozu bei einer Täuschung durch Verschweigen auch die fehlende Offenbarung gehört. Da es sich bei der unterbliebenen Offenbarung um eine negative Tatsache handelt,

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