Mit der Haftung des Betreibers einer Portalwaschanlage für die Beschädigung eines mit einem serienmäßigen Heckspoiler ausgestatteten Fahrzeugs hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:
In dem zugrundeliegenden Fall als Ibbenbüren verlangt der Autohalter Schadensersatz wegen der Beschädigung seines Fahrzeugs in
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