Amts- und Landgericht Köln

Rechtswahl in Produkthaftungsfällen

Wird in Produkthaftungsfällen eine ausdrückliche Rechtswahl zugunsten deutschen Rechts getroffen, kann diese auf Art. 14 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 864/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.07.2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende

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Grenzüberschreitende Charterverträge

Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften musste in einem aktuellen Verfahren entscheiden, nach welchen Kriterien das auf einen Chartervertrag anwendbare Recht bestimmt wird, und sich in diesem Zusammenhang zum ersten Mal mit dem Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anwendbare Recht

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Gerichtsgebäude

Grenzüberschreitender Versendungskauf

Bei einem grenzüberschreitenden Versendungskauf in das Ausland erfolgt die für einen Eigentumsübergang nach deutschem Recht erforderliche Besitzverschaffung am Kaufgegenstand in aller Regel erst mit dessen Ablieferung am Bestimmungsort. Wird der nach deutschem Recht im Inland eingeleitete Erwerbstatbestand bis zum Grenzübertritt

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Rom I

Der Rat der Justizminister der EU hat den Weg für eine Einigung mit dem Europäischen Parlament zur Rom I-Verordnung frei gemacht und den vom Europäischen Parlament am 29. November 2007 angenommenen Verordnungstext inhaltlich gebilligt. Die neue Verordnung bestimmt, welches Recht

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