Haftung für hinterzogene Milchabgabe

Die Frage, ob andere Personen als der jeweilige Milcherzeuger, die an der Hinterziehung von Milchabgaben mitgewirkt haben, als Haftungsschuldner für die hinterzogenen Abgaben herangezogen werden können, ist nicht grundsätzlich klärungsbedürftig, weil sie nach den maßgebenden Vorschriften eindeutig zu beantworten und

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Streichfähige Nicht-Butter

Unter der Bezeichnung „pomazánkové máslo“ (streichfähige Butter) darf ein Milcherzeugnis nicht vermarktet werden, wenn es nicht als Butter eingestuft ist. Da die Tschechische Republik die Vermarktung des betreffenden Erzeugnisses unter dieser Bezeichnung zugelassen hat, liegt ein Verstoß gegen ihre unionsrechtlichen

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Die Milchreferenzmenge des Pächters

Der subventionsähnliche Vorteil aus der Milchreferenzmenge, abgabenfrei Milch zu erzeugen und vermarkten zu können, steht einem Verpächter, der nicht Erzeuger ist und die auf ihn bei Beendigung des Pachtverhältnisses übergehende Referenzmenge nur durch Veräußerung verwerten kann, nicht zu.

Ein solcher

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Steuerhinterziehung mittels Milchquote

Ist es strafbar, wenn sie Milch, die aus den alten Bundesländern stammt, als solche aus den neuen Bundesländern deklarieren? Ja, und zwar als Steuerhinterziehung. Denn eine Steuerhinterziehung kann ein Landwirt auch durch Manipulationen bei Erhebung der „Milchabgabe“ begehen. Diese Auffassung

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Notar

Milchquotenkündigung

Bei der Landpacht kann der Pächter, wenn er berufsunfähig wird,das Pachtverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, wenn der Verpächter der Überlassung der Pachtsache zur Nutzung an einen Dritten, der eine ordnungsmäßige Bewirtschaftung gewährleistet, widerspricht. Diese Bestimmung des § 594

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Nachtbaustelle

Milchquoten-Übernahme

Nach § 12 Abs. 3 Satz 1 ZAV ist das Übernahmerecht vom Pächter der Anlieferungs-Referenzmenge innerhalb eines Monats nach Ablauf des Pachtvertrages auszuüben. Ein vor Ablauf des Pachtvertrages erklärtes Übernahmeverlangen des Pächters vermag, wie das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in einer aktuellen

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Milchquoten-Verkaufsstellen

Eine von einem Bundesland eingerichtete sog. „Milchquoten-Verkaufsstelle“, die Anlieferungs-Referenzmengen an Milcherzeuger überträgt, handelt bei dieser Tätigkeit nicht als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts. Sie ist nicht verpflichtet, in der Rechnung über die Übertragung der Anlieferungs-Referenzmengen Umsatzsteuer gesondert auszuweisen.

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