Haftung für hinterzogene Milchabgabe

Die Frage, ob andere Personen als der jeweilige Milcherzeuger, die an der Hinterziehung von Milchabgaben mitgewirkt haben, als Haftungsschuldner für die hinterzogenen Abgaben herangezogen werden können, ist nicht grundsätzlich klärungsbedürftig, weil sie nach den maßgebenden Vorschriften eindeutig zu beantworten und zu bejahen ist. Wer eine Steuerhinterziehung begeht, haftet nach §

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Streichfähige Nicht-Butter

Unter der Bezeichnung „pomazánkové máslo“ (streichfähige Butter) darf ein Milcherzeugnis nicht vermarktet werden, wenn es nicht als Butter eingestuft ist. Da die Tschechische Republik die Vermarktung des betreffenden Erzeugnisses unter dieser Bezeichnung zugelassen hat, liegt ein Verstoß gegen ihre unionsrechtlichen Verpflichtungen aus der Verordnung über die einheitliche GMO vor. So

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Betriebsübergang im Milchwirtschaftsjahr

Geht eine Milchquote während eines Milchwirtschaftsjahrs von einem an einen anderen Milcherzeuger über, nimmt dieser an einer Saldierung von ihm überlieferter Milchmengen mit Unterlieferungen anderer Erzeuger auch mit dem Teil der übergegangenen Milchquote teil, auf die von dem früheren Betriebsinhaber in dem Milchwirtschaftsjahr bereits Milch geliefert worden war. Mit diesem

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Umstellung weg von der Milcherzeugung

Eine Umstellung im Sinne des Art. 23 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 795/2004 und § 17 Abs. 1 BetrPrämDurchfV erfordert nicht, dass die für die Milcherzeugung verwendeten Produktionskapazitäten unmittelbar für die andere (umgestellte) Erzeugung genutzt werden und damit eine Umnutzung dieser Kapazitäten gegeben ist. Die Höhe des betriebsindividuellen Betrages richtet

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Die Milchreferenzmenge des Pächters

Der subventionsähnliche Vorteil aus der Milchreferenzmenge, abgabenfrei Milch zu erzeugen und vermarkten zu können, steht einem Verpächter, der nicht Erzeuger ist und die auf ihn bei Beendigung des Pachtverhältnisses übergehende Referenzmenge nur durch Veräußerung verwerten kann, nicht zu. Ein solcher Verpächter hat gegen den Pächter keinen Anspruch aus § 812

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Milchanlieferungsquote in der Insolvenz des Milchbauern

Die Milchanlieferungsquote ist eine öffentlich-rechtliche Abgabenvergünstigung. Hält der Inhaber einer Milchanlieferungsquote diese ein, kann er auch im Falle einer Überlieferung der deutschen einzelstaatlichen Milchquote nicht zu der EU-rechtlich für diesen Fall vorgesehenen Überschussabgabe herangezogen werden. Nach § 8 Abs. 1 Milchquotenverordnung können die Milchquoten nur im Rahmen und nach Maßgabe

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Bewertung landwirtschaftlicher Grundstücke und die Milchlieferrechte

Die in dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 14. Januar 2003 dargestellte Ermittlung des abzuspaltenden Buchwerts der Milchlieferrechte zum 1. Juli 1970 basiert auf einer vertretbaren sachgerechten und wirklichkeitsgerechten Schätzung und kann deshalb von den Finanzgerichten im Rahmen der ihm eigenen Schätzungsbefugnis herangezogen werden. Die Verlustausschlussklausel des § 55

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Buchwertabspaltung für früher veräußerte Milchlieferrechte

Von dem nach § 55 Abs. 1 EStG ermittelten Pauschalwert des Grund und Bodens darf nicht nachträglich im Wege der Bilanzberichtigung ein Buchwert für in der Vergangenheit veräußerte Milchlieferrechte erfolgswirksam abgespalten werden. Sind die Milcherzeugungsflächen mit den Anschaffungskosten bilanziert, ist dagegen eine erfolgswirksame Bilanzberichtigung vorzunehmen, soweit dabei nicht berücksichtigt wurde,

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Steuerhinterziehung mittels Milchquote

Ist es strafbar, wenn sie Milch, die aus den alten Bundesländern stammt, als solche aus den neuen Bundesländern deklarieren? Ja, und zwar als Steuerhinterziehung. Denn eine Steuerhinterziehung kann ein Landwirt auch durch Manipulationen bei Erhebung der „Milchabgabe“ begehen. Diese Auffassung bestätigte jetzt das Bundesverfassungsgericht und nahm die Verfassungsbeschwerden eines hessischen

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Übertragungsbescheinigung über eine Milchquote

Übernimmt der Pächter einer Milchquote diese nach Beendigung des Pachtverhältnisses gegen Zahlung von 67 % des marktüblichen Preises vom Verpächter, so wird durch die hierzu erforderliche und von den Kreisverwaltungen nach den Vorschriften der Milchquotenverordnung auszustellende Übertragungsbescheinigung über die Milchquote nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier lediglich der Übergang der

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Notar

Milchquotenkündigung

Bei der Landpacht kann der Pächter, wenn er berufsunfähig wird,das Pachtverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, wenn der Verpächter der Überlassung der Pachtsache zur Nutzung an einen Dritten, der eine ordnungsmäßige Bewirtschaftung gewährleistet, widerspricht. Diese Bestimmung des § 594 c BGB ist nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs auch

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Milchlieferrecht als abnutzbares Wirtschaftsgut

Durch die Milch-Garantiemengen-Verordnung zugeteilte und vom Grund und Boden abgespaltene Milchlieferrechte sind abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter. Werden solche Milchlieferrechte nach einer Betriebsaufgabe verpachtet, bemisst sich die AfA nach dem Entnahmewert. Eine Abschreibung auf zehn Jahre ist dabei nach Ansicht des Bundesfinanzhofs nicht zu beanstanden. Bundesfinanzhof, Urteil vom 29. April 2009 –

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Verpachtung von Stall und Kuhherde

Kann die Milchabgabe durch eine kurzfristige Verpachtung von Stall und Kuhherde vermieden werden? Mit dieser Frage hatte sich nun der Bundesfinanzhof zu befassen. Dabei hat er erneut Rechtsgrundsätze dazu aufgestellt, wann einem Landwirt die auf seinem Hof erzeugte Milch als eigene Milcherzeugung zugerechnet werden kann, obwohl er Stall und Herde

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Saldierung von Überlieferungen bei der Milchabgabe

Weisen der Molkerei vorgelegte Verträge über die Verpachtung der Milcherzeugung dienender Produktionsmittel den Pächter als Milcherzeuger aus, ergeben jedoch spätere Prüfungen, dass die Verträge nicht den Vereinbarungen gemäß vollzogen wurden, weshalb der Verpächter auch während der Pachtzeit Milcherzeuger war, nehmen die ihm nachträglich zuzurechnenden Liefermengen nicht am sog. Saldierungsverfahren teil.

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Nachtbaustelle

Milchquoten-Übernahme

Nach § 12 Abs. 3 Satz 1 ZAV ist das Übernahmerecht vom Pächter der Anlieferungs-Referenzmenge innerhalb eines Monats nach Ablauf des Pachtvertrages auszuüben. Ein vor Ablauf des Pachtvertrages erklärtes Übernahmeverlangen des Pächters vermag, wie das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in einer aktuellen Entscheidung festgestellt hat, ein Übernahmerecht nicht zu begründen. Von einer

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Milchquoten-Verkaufsstellen

Eine von einem Bundesland eingerichtete sog. „Milchquoten-Verkaufsstelle“, die Anlieferungs-Referenzmengen an Milcherzeuger überträgt, handelt bei dieser Tätigkeit nicht als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts. Sie ist nicht verpflichtet, in der Rechnung über die Übertragung der Anlieferungs-Referenzmengen Umsatzsteuer gesondert auszuweisen.

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