Aktenwagen

Unfallschadensberechnung auf fiktiver Basis

Der Geschädigte muss sich bei der Regulierung eines Kraftfahrzeugunfallschadens auch dann noch auf die Stundensätze nicht markengebundener, von der Arbeitsqualität her gleichwertiger, Fachwerkstätten verweisen lassen, wenn der Schädiger bzw. dessen Versicherung den entsprechenden Einwand erst im Laufe des Prozesses erhebt.

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Oberlandesgericht

Das Mietwagenunternehmen und die Unfallabwicklung

Die Sicherungsabtretung der Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall gegen den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung durch den Geschädigten an einen Mietwagenunternehmer im Umfang der für die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges anfallenden Kosten ist jedenfalls seit dem Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes wirksam.

Die Geltendmachung der

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Unfallreparatur in der freien Werkstatt

Eine meistergeführte freie Reparaturwerkstatt ist nach Ansicht des Landgerichts Mannheim einer markengebundenen gleichwertig, wenn sie Originalersatzteile der Hersteller verwendet, ZKF-zertifiziert ist und in großem Umfang als Subunternehmerin für zahlreiche markengebundene Vertragswerkstätten zu Sonderkonditionen Unfallschäden an PKW repariert. Dies führt dazu,

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Unfallregulierung durch die Kfz-Werkstatt

Die Sicherungsabtretung der Mietwagenkosten an einen Karosserie- und Lackfachbetrieb verstößt jedenfalls dann gegen die Bestimmungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes und sind damit gemäß § 134 BGB nichtig, wenn die Ansprüche auf Erstattung der Mietwagenkosten vom Hauptpflichtversicherer dem Grund und der Höhe nach

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