Eine Verurteilung ohne Mitwirkung eines Verteidigers in der Berufungshauptverhandlung kann das Recht des Beschwerdeführers auf ein faires Verfahren verletzten.
Das Recht auf ein faires Verfahren hat seine Wurzeln im Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Freiheitsrechten und Art. 1 Abs. 1
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