Bekleidungsgeschäft

Schaden durch Rüttelplatte

Ein Bauunternehmer hat nicht für behauptete Schäden zu haften, die zeitgleich an einem Nachbargebäude bei Bauarbeiten entstanden sein sollen.

So hat das Landgericht Coburg die Klage von Grundstückseigentümern gegen ein kommunales Bauunternehmen auf Schadenersatz in Höhe von 10.500 € abgewiesen.

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