Abordnung – wegen Minderleistung

Eine Minderleistung auf dem derzeitigen Dienstposten ist als dienstlicher Grund für eine Aborndung in diesem Sinne anzuerkennen.

Rechtsgrundlage für die Abordnung eines schleswig-holsteinischen Beamten ist § 28 Abs. 1 LBG. Hiernach können Beamte aus dienstlichen Gründen vorübergehend ganz oder teilweise

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Abordnung eines Richters – und die ordnungswidrige Besetzung der 7. Kammer des Sächsichen Landesarbeitsgerichts

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesgerichtshofs, des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts sehen das Grundgesetz und die Gerichtsverfassung im Interesse der sachlichen und persönlichen Unabhängigkeit der Richter vor, dass ihr Amt grundsätzlich von bei dem betreffenden Gericht planmäßig und auf

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„Abordnung“ eines Polizisten innerhalb Berlins

Die Frage, ob der für das Vor­lie­gen einer Ab­ord­nung not­wen­di­ge Wech­sel der Dienst­stel­le vor­liegt, ist auf Grund­la­ge des dienst­recht­li­chen Be­hör­den­be­griffs und nicht des per­so­nal­ver­tretungs­recht­li­chen Dienst­stel­len­be­griffs zu klä­ren. Nur dem Po­li­zei­prä­si­den­ten in Ber­lin, nicht aber sei­nen Un­ter­glie­de­run­gen kommt Be­hör­den­ei­gen­schaft zu.

Zur

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Der dienstliche Wohnsitz eines Polizeibeamten

Grundsätzlich verbleibt der dienstliche Wohnsitz im Fall der Abordnung am Ort der Stammdienststelle.

So die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg in dem hier vorliegenden Fall eines Polizeihauptkommissars, der sich über den dienstlichen Wohnsitz mit der Bundespolizeidirektion Stuttgart streitet. Die Bundespolizeidirektion Stuttgart

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Der Gerichtsvollzieher von den Bandidos

Die Mitgliedschaft eines Gerichtsvollziehers bei den Bandidos rechtfertigt nach Ansicht des Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen die Abordnung in den Innendienst.

Im April 2010 wurde der Antragsteller mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben als Gerichtsvollzieher entbunden und beauftragt, bis auf

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Das Bandidos-Mitglied als Gerichtsvollzieher

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat heute die aufschiebende Wirkung der Klage eines Gerichtsvollziehers, der Mitglied des Motorradclubs „Bandidos“ ist, mit der Folge angeordnet, dass er weiterhin seine Aufgaben als Gerichtsvollzieher wahrnehmen darf.

Das Oberlandesgericht Hamm hatte den Antragsteller im April 2010

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