Für die Frage, ab welchem Blutalkoholgehalt Fahrer von Elektrofahrrädern (Pedelecs) unwiderleglich als nicht mehr zum Führen des Fahrzeugs geeignet anzusehen sind (absolute Fahruntüchtigkeit), ist nicht maßgeblich, ob Pedelecs (straßenverkehrs-)rechtlich als Kraftfahrzeuge einzustufen sind. Derzeit bestehen auch keine gesicherten naturwissenschaftlichen Erkenntnisse, dass Fahrer von Pedelecs bereits unterhalb der für Fahrradfahrer geltenden
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