Der Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Lohnerhöhung

Unterscheiden sich die Arbeitsvertragsbedingungen zweier in einem Betrieb beschäftigter Arbeitnehmergruppen nicht nur in Vergütungselementen, sondern auch in weiteren Arbeitsbedingungen (zB. Kündigungsfristenregelung), ist zur Beantwortung der Frage, ob eine nur der einen Arbeitnehmergruppe gewährte Entgelterhöhung dem Ausgleich einer Besserstellung der anderen

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Gleichbehandlung bei Gehaltserhöhungen

Der Gleichbehandlungsgrundsatz gebietet dem Arbeitgeber, seine Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern, die sich in vergleichbarer Lage befinden, bei Anwendung einer selbst gesetzten Regel gleich zu behandeln. Damit verbietet der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht nur die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer innerhalb der Gruppe,

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Gleichbehandlung bei Lohnerhöhungen

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet einen Arbeitgeber, seine Arbeitnehmer bei Anwendung einer selbst gesetzten Regelung gleich zu behandeln. Deshalb darf er, wie das Bundesarbeitsgericht jetzt urteilte, auch im Falle einer freiwillig gewährten allgemeinen Lohnerhöhung Unterschiede nur aus sachlichen Gründen machen. Der

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