Wohnungsbauten i.S. des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG sind Gebäude, die ausschließlich Wohnzwecken dienen. Gemischt genutzte Gebäude werden nicht erfasst.
Die sogenannte erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ist mithin zu versagen, wenn ein
Artikel lesen












