Die Fremdunterbringung eines Kindes wegen seiner Belastung durch den zwischen seinen getrenntlebenden Eltern schwelenden Sorgerechtsstreits ist regelmäßig unverhältnismäßig.
Wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sprach das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) dem von der pflichtwidrigen Fremdunterbringung betroffenen Kind eine Entschädigung in
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