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Betriebskostennachzahlungen im Urkundsprozess

Ansprüche des Vermieters auf Betriebskostennachzahlungen aus Wohnraummietverträgen können im Urkundenprozess geltend gemacht werden.

Die Geltendmachung einer Betriebskostennachforderung ist im Urkundenprozess statthaft, sofern der Vermieter die anspruchsbegründenden und beweisbedürftigen Tatsachen durch Urkunden belegen kann (§ 592 Satz 1, § 597 Abs.

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Landgericht Bremen

Schadenersatz im Nachverfahren

Ergeht, etwa in einem Urkundsprozess oder einem Scheckprozess, ein Vorbehaltsurteil, so blieben dem Beklagten seine Rechte für das Nachverfahren vorbehalten, dann allerdings ohne die Beweismittelbeschränkungen des Urkundsverfahrens oder des Scheckverfahrens.
Soweit sich in dem Nachverfahren ergibt, dass der Anspruch des

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