Rechtsmittel im Rechtswegzwischenstreit

Im Rechtswegzwischenstreit ist eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der (weiteren) Beschwerde nicht statthaft.

Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe können durch Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht nur in den Fällen angefochten werden können, die § 152 Abs. 1 VwGO anführt. Gemäß §

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Rechtsbeschwerde ist im Kostenansatzverfahren

Die Rechtsbeschwerde ist im Kostenansatzverfahren auch dann nicht statthaft, wenn das Beschwerdegericht sie in dem angefochtenen Beschluss zugelassen hat. Eine unstatthafte Rechtsbeschwerde kann regelmäßig in eine weitere Beschwerde umgedeutet und die Sache an das zuständige Oberlandesgericht abgegeben werden.

Eine Rechtsbeschwerde

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