In einer aktuellen Entscheidung hat der Wettbewerbssenat des Oberlandesgerichts Hamm einem Anbieter von mit Magneten ausgestatteten Schmuckstücken endgültig untersagt, unter Hinweis auf eine therapeutische Wirkung des Magnetschmucks Reklame zu machen. Der Senat hat damit einen anders lautenden Beschluss des Landgerichts
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