Hält ein Wohnungseigentümer einen Beschluss der Eigentümerversammlung für ungültig, so muss er dies nach § 46 WEG gegenüber den anderen Wohnungseigentümern im Wege einer Anfechtungsklage geltend machen. Diese Anfechtungsklage muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben und innerhalb zweier
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