Landgericht Bremen

Anfechtungsfristen im Wohnungeigentumsrecht

Hält ein Wohnungseigentümer einen Beschluss der Eigentümerversammlung für ungültig, so muss er dies nach § 46 WEG gegenüber den anderen Wohnungseigentümern im Wege einer Anfechtungsklage geltend machen. Diese Anfechtungsklage muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben und innerhalb zweier

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Münzen

Wohnungseigentum in der Zwangsversteigerung

Tritt eine Wohnungseigentümergemeinschaft dem Zwangsversteigerungsverfahren eines ihrer Eigentumswohnung wegen fälliger Ansprüche auf Zahlung der Beiträge zu den Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums oder des Sondereigentums bei, so sind diese Ansprüche in der Rangfolge gemäß § 10 Absatz 1 Nr.

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Schadensersatz vom Zwangsverwalter

Der Zwangsverwalter ist, wie der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil ausdrücklich feststellt, allen Personen verantwortlich, gegenüber denen ihm das Zwangsversteigerungsgesetz besondere Pflichten auferlegt. Demgemäß kann auch die nicht formell am Zwangsverwaltungsverfahren beteiligte Wohnungseigentümergemeinschaft „Beteiligte“ im Sinne der Schadensersatzvorschrift des §

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Computerarbeit

Kein Rotlicht in der Wohnanlage

Wer in einer Wohnungseigentumsanlage Sex gegen Geld anbietet, stört dadurch das Eigentum seiner Wohnungsnachbarn. Das hat jetzt das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden und damit die Auffassungen der beiden Vorinstanzen bestätigt.

Bereits das Landgericht hatte festgestellt: Auch wenn die Ausübung

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Konferenzraum

Wohnungseigentumsgesetz-Novelle

Heute wurde die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Novelle tritt damit zum 1. Juli 2007 in Kraft. Das Gesetz vereinfacht die Verwaltung von Eigentumswohnungen und vereinheitlicht das Gerichtsverfahren in Wohnungseigentumssachen mit dem in anderen privatrechtlichen Streitigkeiten.

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Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes

Der Bundesrat hat die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes verabschiedet. Das Gesetz vereinfacht die Verwaltung von Eigentumswohnungen und vereinheitlicht das Gerichtsverfahren in Wohnungseigentumssachen mit dem in anderen privatrechtlichen Streitigkeiten. Insbesondere enthält die Novelle folgende neuen Regelungen:

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Reform des Wohnungseigentumsgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in erster Lesung über die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes beraten. Das Gesetz soll die Verwaltung von Eigentumswohnungen vereinfachen. Zu den geplanten Regelungen im Einzelnen:

Der Gesetzentwurf lässt verstärkt Mehrheitsentscheidungen der Wohnungseigentümer zu. Künftig können die Wohnungseigentümer beispielsweise

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Sanierung von Wohnungseigentum

Beschließt die Wohnungseigentümergemeinschaft im Einverständnis mit dem Veräußerer von Wohnungseigentum, über notwendige Mängelbeseitigungsarbeiten erst nach Vorlage eines Sanierungskonzepts zu entscheiden, weil die Mängelursachen noch nicht ausreichend sicher nachgewiesen sind, bleibt die Fälligkeit des Mängelbeseitigungsanspruchs des einzelnen Erwerbers davon grundsätzlich unberührt.

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