Verkehrsrecht aktuell – die Veränderungen ab Mai 2014
Zum 1. Mai 2014 wird das Verkehrszentralregister in Flensburg neu geordnet. Damit einher geht eine Neuordnung des Punktesystems. Nach den neuen Regelungen wird der Führerschein nicht mehr erst mit 18 Punkten, sondern bereits bei acht eingezogen. Bei der Punktevergabe werden einige weitreichende Änderungen eingeführt.
Grundsätzlich werden sicherheitsgefährdende Verkehrsverstöße in den Fokus rücken. Ab Mai werden dann lediglich Verstöße, bei der die Straßenverkehrssicherheit gefährdet ist, einen Punkteeintrag nach sich ziehen. Mit der neuen Regelung wird das Ziel verfolgt ausschließlich Personen, die durch Verstöße mit verkehrsgefährdendem Charakter auffallen, im System zu erfassen. Gleichzeitig werden für einige Ordnungswidrigkeiten keine Punkte mehr vergeben.
Grundsätzlich konzentriert sich das Verkehrszentralregister zukünftig insbesondere auf Kraftfahrer, die durch ihre Delikte die Sicherheit im Straßenverkehr mit gewisser Regelmäßigkeit gefährden.
Bildquelle: music4life / pixabay.comUmrechnung und Löschung
Sämtliche Punkte, die aktuell in Flensburg hinterlegt sind, aber nach den neuen Regelungen nicht mehr zur Eintragung geführt hätten, werden gelöscht. Betroffen sind hauptsächlich Punkte für kleinere und nicht grundsätzlich gefährdende Ordnungswidrigkeiten. Beispielsweise werden Punkte gelöscht, die aufgrund des Fahrens in einer speziellen Umweltzone ohne gültige Plakette entstanden sind. Eine Umrechnung der „alten“ Punkte wird bei allen übrigen Punkten ab Mai 2014 durchgeführt. In folgender Tabelle wurde übersichtlich dargestellt, wie bereits hinterlegte Punkte nach bisherigem System ab 1. Mai umgerechnet werden:
Punkte bisher
Punkte neu
1-3
1
4-5
2
6-7
3
8-10
4
11-13
5
14-15
6
16-17
7
18 oder mehr
8
Tilgungshemmung entfällt
Bisher war es laut Punktesystem so, dass die Tilgung bereits bestehender Punkte durch neue Punkte gehemmt wurde. Sobald ein neuer Punkt hinzukam, begann die Tilgungsfrist auch für die alten Punkte von vorn. Am 1. Mai ändert sich das. Dann verjährt jedes Delikt für sich. Aufgrund dieser Tatsache ergibt sich ein gewisser Spielraum hinsichtlich aktuell laufender Bußgeldverfahren in Bezug auf die Taktik. Denn künftig wird es einige Situationen geben, die es beispielsweise sinnvoller machen Punkte nach dem alten System zu behandeln. Dies hängt jedoch immer vom Einzelfall ab und muss individuell geprüft werden. Im Vergleich zum aktuellen Punktesystem werden sich die Tilgungsfristen ab Mai verlängern.
Einspruch einlegen
Zwar ist es bereits heute aus Sicht von Verkehrsteilnehmern sinnvoll jeden Bußgeldbescheid kritisch zu beurteilen, doch in Zukunft wird dies noch wichtiger sein. Denn durch die Neuregelungen ergeben sich einige verwaltungstechnische Schwierigkeiten. Auch in der Vergangenheit gab es zahlreiche Gründe dafür, dass ein Bußgeldbescheid ungültig ist. Am Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitung waren dies beispielsweise:
gegen innerdienstliche Richtlinien der Polizei wurde verstoßen,
Messfehler lagen vor,
Lichtbildaufnahmen waren ungeeignet,
ordnungsgemäße Eichung des Messgerätes nicht nachweisbar.
Und auch bei vielen anderen Delikten kommt es zu fehlerhaften Bußgeldbescheiden. Der Einspruch gegen Punkte, Bußgelder und Fahrverbote kann sich daher lohnen. allerdings gibt es beim Verfassen eines Einspruchs und der gesamten Vorgehensweise einiges zu beachten. Unter bussgeldbescheid-einspruch.com stehen weiterführende Informationen zur Verfügung, die für einen erfolgreichen Einspruch hilfreich sind. Auf dem Onlineportal können Bußgeldbescheide zudem unverbindlich geprüft werden.
Führerscheinentzug droht früher
Was auch nach neuem Recht erhalten bleibt, ist die Möglichkeit Punkte durch freiwillige Schulungen abzubauen. Bei der Skala wird es markante Veränderungen geben. In Zukunft wird es nicht wie bisher ein bis sieben Punkte geben, sondern lediglich ein bis drei Punkte. Die Menge ist abhängig vom Grad des Verkehrsdeliktes. Am 1. Mai bekommt ein Fahrer beispielsweise nur noch einen statt zwei Punkte, wenn er zwischen 31 und 40 km/h innerhalb einer Ortschaft zu schnell fährt. Mit drei statt wie bisher mit sieben Punkten wird starke Trunkenheit am Steuer bestraft. Da der Führerscheinentzug ab Mai bereits bei acht Punkten droht, ist das neue Punktesystem keinesfalls weniger streng.