Zeugnis

Schulabschlussprüfung trotz Corona

Schüler müssen die sich aus der Pandemie ergebenden Beeinträchtigungen der Prüfungsvorbereitung grundsätzlich hinnehmen. Nur wenn eine angemessene, dem Gebot der Chancengleichheit entsprechende Vorbereitung auf die Prüfungen schlechterdings nicht möglich war, führen die Beeinträchtigungen in der Vorbereitungszeit zur Rechtswidrigkeit der Prüfungsentscheidung.

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Der Zweitkorrektor im Überdenkungsverfahren

Schlie­ßt sich ein Zweit­kor­rek­tor der Be­wer­tung einer Prü­fungs­leis­tung durch den Erst­kor­rek­tor voll­um­fäng­lich an, führt dies nicht dazu, dass er im Rah­men des Über­den­kens­ver­fah­rens an die dort er­folg­te An­he­bung der Be­no­tung durch den Erst­kor­rek­tor ge­bun­den wäre, und zwar auch dann nicht,

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Die Musterlösung in der Abiturklausur

Ob Übereinstimmungen einer Prüfungsarbeit mit dem amtlichem Lösungsmuster zu Lasten des Prüflings die Vermutung einer Täuschungshandlung rechtfertigen (Beweis des ersten Anscheins), kann nur durch einen umfassenden und einzelfallbezogenen Vergleich festgestellt werden, der den Inhalt der konkret erbrachten Prüfungsleistung sowie Art,

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Kein Prüfungsausstieg durch Exmatrikulation

Nach verbindlicher Prüfungsanmeldung muss das damit begründete Prüfungsrechtsverhältnis bis zu seinem in der jeweiligen Prüfungsordnung vorgesehenen Abschluss durchgeführt werden, ohne dass der Studierende sich dieser Pflicht durch eine Exmatrikulation entziehen kann.

In einem jetzt vom Verwaltungsgericht Trier entschiedenen Klageverfahren lag

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Keine Musterlösung

Grundsätzlich muss ein Prüfer zur Begründung seiner Prüfungsentscheidung nicht eine Musterlösung oder einen verbindlichen Punkte-Verteilungsschlüssel offen legen. Denn der Maßstab für die Bewertung von Prüfungsleistungen lässt sich grundsätzlich nicht starr bestimmen. Maßstab für die inhaltliche Beschaffenheit der Begründung einer Prüfungsbewertung

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Angst vor der mündlichen Bachelor-Prüfung

Familiäre Belastungen mit der Folge einer unzureichenden Prüfungsvorbereitung und einer damit einhergehenden allgemeinen Prüfungsangst rechtfertigen nicht einen nachträglichen Rücktritt von der Prüfung wegen Prüfungsunfähigkeit.

Aus einer derartigen familiären Belastung und auch aus einer allgemeinen Prüfungsangst lässt sich eine durchgreifende Prüfungsunfähigkeit

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