Bundesarbeitsgericht

Nacht(schicht)arbeit – und die unzulässige Differenzierung im Tarifvertrag

Dem Kläger stehen im Geltungsbereich des Rahmen-Manteltarifvertrags für die Arbeitnehmer der Ernährungsindustrie in Baden-Württemberg vom 31.03.2000 (RMTV), des Zusatz-Tarifvertrags für die Erfrischungsgetränkeindustrie in Baden-Württemberg vom 26.04.1989 (ZTV) und des Ergänzungsvertrags zum ZTV vom 09.03.1992 (EV ZTV) für Nachtschichtarbeiten höhere Nachtarbeitszuschläge

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Bundesarbeitsgericht

Alle Richter sind befangen!

Nach § 42 Abs. 2 ZPO setzt die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit einen Grund voraus, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen. Gründe für ein solches Misstrauen sind gegeben, wenn ein Beteiligter von seinem Standpunkt

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Landessozialgericht NRW,Arbeitsgericht Essen

Die zweite geringfügige Tätigkeit

Wenn ein Beschäftigter neben seiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung mehrere geringfügige Nebenbeschäftigungen ausübt, können sie Sozialversicherungsbeiträge nur für eine dieser Tätigkeiten pauschaliert abgeführt werden. Jede weitere geringfügige Tätigkeit ist voll versicherungspflichtig.

In dem hier vom Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschiedenen Fall hatte eine hausärztliche

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Bundesarbeitsgericht

Antragsänderung im Rechtsbeschwerdeverfahren

Ein Antrag kann sich durch Eintritt eines neuen Lebenssachverhalts in der Rechtsbeschwerdeinstanz geändert haben. Die hierin liegende Antragsänderung ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz unzulässig.

Nach dem für den Zivil- und Arbeitsgerichtsprozess einschließlich des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens geltenden zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff wird der Gegenstand

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Mülldeponie

Abberufung als Betriebsbeauftragter für Abfall

Wird ein Arbeitnehmer im bestehenden Arbeitsverhältnis unter Erweiterung seines Arbeitsvertrags um die mit diesem Amt verbundenen Aufgaben zum Abfallbeauftragten bestellt, unterliegt seine nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz einseitig mögliche Abberufung, mit der der Arbeitgeber auch die Anpassung des Vertrags rückgängig machen will,

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AU-Bescheinigung

Die "passgenaue" AU-Bescheinigung

Der Beweiswert von (Folge-)Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen kann erschüttert sein, wenn der arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach Zugang der Kündigung eine oder mehrere Folgebescheinigungen vorlegt, die passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfassen, und er unmittelbar nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine neue Beschäftigung aufnimmt.

In dem

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