Die Klage der Gemeinde Nalbach gegen die Zulassung des bergrechtlichen Sonderbetriebsplans zum Anstieg des Grubenwassers im Bergwerk Saar, Betriebsbereich Duhamel, bis zum Niveau der 14. Sohle (etwa -400 m NHN) ist unzulässig. Das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Die Gemeinde Nalbach wendet sich gegen die Zulassung eines bergrechtlichen
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