Geothermie-Bohrturm

Geothermie-Aufsuchungserlaubnis "Rhein-Pfalz"

Ein Eilantrag gegen die Geothermie-Aufsuchungserlaubnis „Rhein-Pfalz“ ist vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße erfolglos geblieben. Das Verwaltungsgericht hat den Eilantrag eines Anwohners aus Waldsee gegen die Verlängerung der bergrechtlichen Aufsuchungserlaubnis für Tiefengeothermie im Feld „Rhein-Pfalz“ abgelehnt.

Der Antragsteller ist

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Die Deponie auf der Bergbauhalde

Der Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung einer Deponie auf einer Bergehalde ist erst möglich, wenn durch den Haldenbetreiber ein bergrechtlich erforderlicher Abschlussbetriebsplan für die Bergehalde aufgestellt und zugelassen wurde, aus dem hervorgeht, dass die Haldenoberfläche anderweitig genutzt werden kann. Die Zulassung des

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Bergwerk Saar

Grubenwasseranstieg im Bergwerk Saar

Die Klage der Gemeinde Nalbach gegen die Zulassung des bergrechtlichen Sonderbetriebsplans  zum Anstieg des Grubenwassers im Bergwerk Saar, Betriebsbereich Duhamel, bis zum Niveau der 14. Sohle (etwa -400 m NHN) ist unzulässig. Das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

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Tonabbau oder Umgehungsstraße?

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute den Planfeststellungsbeschluss des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt für den Bau der Ortsumgehung Naumburg für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt.

Bei dem planfestgestellten Vorhaben handelt es sich um einen ca. 5 km langen Abschnitt der Umgehungsstraße Bad

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Versatzmaßnahmen im Josef-Stollen

Das im Bauplanungsrecht geregelte gemeindliche Einvernehmen ist im bergrechtlichen Zulassungsverfahren nicht erforderlich, daher kann sich eine Gemeinde auch nicht auf eine Verletzung ihrer Planungshoheit bei der Zulassung von Versatzmaßnahmen zur Erhöhung der Standsicherheit eines Stollens berufen.

So das Verwaltungsgericht Trier

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Teilung einer Salzabbaugerechtigkeit

Die Teilung einer Salzabbaugerechtigkeit kann in das Grundbuch eingetragen werden, wenn der abzuschreibende Teil der Gerechtigkeit durch einen Markscheider in einem Lageriss, der die bei der Bestellung der Gerechtigkeit maßgebliche Flurkarte fortschreibt und zur Übernahme in Berechtsamsbuch und -karte gemäß

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Bergrechtliche Grundabtretung für Teilgrundstücke

Ein Grund­stücks­ei­gen­tü­mer, dem ge­gen­über eine Grund­ab­tre­tung nach den §§ 77 ff. BBergG in Ge­stalt der Be­las­tung mit Nut­zungs­rech­ten für einen Berg­bau­be­trieb auf der be­nö­tig­ten Grund­stücks­teil­flä­che ver­fügt wor­den ist, kann statt­des­sen die Ent­zie­hung des Ei­gen­tums einer Teil­flä­che nur nach Ma­ßga­be des

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Tiefbohrungen in Mecklenburg-Vorpommern

Eine Bergverordnung soll im Land Mecklenburg-Vorpommern zukünftig das Genehmigungsverfahren für Tiefbohrungen – etwa für Aufsuchungsbohrungen oder geothermische Tiefenbohrungen – vereinfachen. Die neue Verordnung fußt auf der Ermächtigungsgrundlage des Bundesberggesetzes (BBergG).

Da eine solche Verordnung in Mecklenburg-Vorpommern bisher nicht bestand, waren

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Der Steinbruch und die Grundstückseigentümer

Ein Grundstückseigentümer wird durch die bergrechtliche Bewilligung zur Gewinnung des Bodenschatzes (noch) nicht in seinen Eigentumsrechten verletzt.

Keinen Erfolg hatten daher drei Grundstückseigentümer aus Hohendubrau/Landkreis Görlitz mit ihren Klagen auf Verpflichtung des Sächsichen Oberbergamts, die einem Bergbauunternehmen erteilte Bewilligung zum

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Betretensverbot nach Tagesbruch

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat die Klage eines Landwirts gegen ein vom Regierungspräsidium Freiburg verhängtes Betretensverbot für sein Weinbaugrundstück abgewiesen.

Das Grundstück des Klägers liegt am Kahlenberg in der Gemeinde Herbolzheim, wo bis zum Ende der 1960er Jahre Eisenerz abgebaut worden

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Rheingold

Bei der Gewinnung bergfreier Bodenschätze hat der Gewinnungsberechtigte nach § § 42 Abs. 1 BBergG das Recht, innerhalb des Feldes seiner Gewinnungsberechtigung andere Bodenschätze mitzugewinnen, soweit sie nach der Entscheidung der zuständigen Behörde bei planmäßiger Durchführung der Gewinnung aus bergtechnischen

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