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Beschwerdewert im Ordnungsmittelverfahren

Der Gegenstandswert einer Beschwerde des Schuldners gegen die Verhängung eines Zwangsgeldes in einem Ordnungsmittelverfahren bemisst sich in der Regel nach der Höhe des gegen ihn festgesetzten Zwangsgeldes.

Nach welchen Kriterien sich der Gegenstandswert einer Beschwerde des Schuldners gegen eine Ordnungsgeldfestsetzung

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