Reihenhaus

Die Veräußerung des Einfamilienhauses nach der Ehescheidung – an die Ex-Frau

Veräußert der geschiedene Ehegatte im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung anlässlich der Ehescheidung seinen Miteigentumsanteil an dem gemeinsamen Einfamilienhaus an den früheren Ehepartner, kann der Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft der Besteuerung unterfallen. Eine (willentliche) Veräußerung i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG kann auch dann vorliegen, wenn der

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Hochbeet

Der behindertengerechte Gartenumbau – als außergewöhnliche Belastung

Aufwendungen für einen behindertengerechten Umbau des zum selbstgenutzten Einfamilienhaus gehörenden Gartens sind keine außergewöhnlichen Belastungen. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall litt die Ehefrau an einem Post-Polio-Syndrom, aufgrund dessen sie auf einen Rollstuhl angewiesen war. Ihr Schwerbehindertenausweis wies einen Grad der Behinderung von 70 mit den Merkzeichen G und

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Das nicht aufwändig gestaltete Einfamilienhaus der GmbH

Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer Kapitalgesellschaft wird nur dann bereit sein, die laufenden Aufwendungen für den Ankauf, den Ausbau und die Unterhaltung eines Einfamilienhauses zu (privaten) Wohnzwecken -also im privaten Interesse- eines Gesellschafters der Kapitalgesellschaft zu tragen, wenn der Gesellschaft diese Aufwendungen in voller Höhe erstattet werden und sie

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Das Einfamilienhaus der GmbH – und seine nicht kostendeckende Vermietung an den Gesellschafter-Geschäftsführer

Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer Kapitalgesellschaft wird nur dann bereit sein, die laufenden Aufwendungen für den Ankauf, den Ausbau und die Unterhaltung eines Einfamilienhauses zu (privaten) Wohnzwecken -also im privaten Interesse- eines Gesellschafters der Kapitalgesellschaft zu tragen, wenn der Gesellschaft diese Aufwendungen in voller Höhe erstattet werden und sie

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Einbruch – in den Keller

Die Vorschrift des § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB setzt das Einbrechen, Einsteigen oder Eindringen in eine Wohnung voraus. voraus. Bricht der Täter in Kellerräume ein, ist der Tatbestand nur erfüllt, wenn diese Räume durch eine unmittelbare Verbindung zum Wohnbereich dem Begriff des Wohnens typischerweise zuzuordnen sind. Dies ist

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Grundbesitzbewertung im Vergleichswertverfahren – und der untätige Gutachterausschuss

Solange der Gutachterausschuss für Grundstückswerte die im Immobilienmarktbericht mitgeteilten Vergleichsfaktoren und Daten nicht mit den sachkundigen ehrenamtlichen Mitgliedern beschlossen hat, fehlt es an der vorgreiflichen Kompetenz. Die dem Finanzamt vom Gutachterausschuss mitgeteilten Werte sind für die Beteiligten im Steuerrechtsverhältnis verbindlich und nach ständiger Rechtsprechung einer gerichtlichen Überprüfung regelmäßig nicht zugänglich.

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Grundstücksbewertung bei Eigentumswohnungen

Wie Eigentumswohnungen werden Ein- und Zweifamilienhäuser in der Großstadt in der Regel im Vergleichswertverfahren bewertet. Dass nach § 182 Abs. 2 Nr. 1 BewG Eigentumswohnungen „grundsätzlich“ im Vergleichswertverfahren zu bewerten sind, ist in einer Großstadt wie Hamburg die Regel. Bei der streitigen Bewertung von Eigentumswohnungen mit dem Grundbesitzwert gem. §

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Die Mängel des Einfamilienhauses – und die Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes (außergewöhnliche Belastung), so wird auf Antrag die Einkommensteuer in bestimmtem Umfang ermäßigt (§ 33 Abs. 1 EStG). Gemäß § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG erwachsen dem Steuerpflichtigen Aufwendungen zwangsläufig, wenn

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Der Kellerraum als häusliches Arbeitszimmer im Einfamilienhaus

Es ist in der Rechtsprechung des BFH hinreichend geklärt, dass eine Einbindung in die häusliche Sphäre regelmäßig dann gegeben ist, wenn die betrieblich oder beruflich genutzten Räume zur Wohnung oder zum Wohnhaus des Steuerpflichtigen gehören. Ein Arbeitszimmer, das sich in einem selbst genutzten Einfamilienhaus befindet, ist danach grundsätzlich ein häusliches

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Das eheliche Einfamilienhaus und die konkrete Bedarfsermittlung beim nachehelichen Ehegattenunterhalt

Bewohnt der Unterhaltsberechtigte nach der Scheidung weiterhin das eheliche Einfamilienhaus, geht dies im Rahmen der konkreten Bedarfsermittlung regelmäßig über seinen Wohnbedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen hinaus. Dieser wird bereits durch eine dem ehelichen Standard entsprechende Wohnung für eine Person gedeckt. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte das Berufungsgericht

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