Wann ist ein Grundstück erschlossen?

Ein Baugrundstück, das nicht zum öffentlichen Verkehr gewidmet ist, gilt von einer Straße als erschlossen, wenn über diese Strasse auch andere Wohngebäude angefahren werden, und damit die Ortsgemeinde den Anliegerverkehr zu vergleichbar genutzten Grundstücken über diese Straße trotz der fehlenden

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Ein Schotterweg zum Wohngebäude

Die Erteilung eines Bauvorbescheides darf dann verweigert werden, wenn die Erschließung nicht gesichert ist. Für ein nicht privilegiertes Wohnbauvorhaben im Außenbereich ist ein teilweise geschotterter und mit unsortiertem Material befestigter Wirtschaftsweg keine ausreichende Erschließung; hier ist regelmäßig ein Weg notwendig,

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