Neubaugebiet

Erwerb gemeindeeigener erschließungspflichtiger Grundstücke – und die Grunderwerbsteuer

Veräußert eine erschließungspflichtige Gemeinde ein Grundstück und übernimmt der Erwerber dabei die vertragliche Verpflichtung, für die zukünftige Erschließung des Grundstücks einen bestimmten Betrag zu zahlen, ist Gegenstand des Erwerbsvorgangs regelmäßig nur das unerschlossene Grundstück. Beim Erwerb eines unerschlossenen Grundstücks von einer erschließungspflichtigen Gemeinde ist mithin die Grunderwerbsteuer regelmäßig nur auf

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Neubaugebiet

Das noch zu erschließende Grundstück – und die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer

eräußert ein privater Erschließungsträger ein von ihm zu erschließendes, im Zeitpunkt des Erwerbs aber noch unerschlossenes Grundstück, und sind die in dem Kaufpreis enthaltenen Erschließungskosten nicht gesondert ausgewiesen, ist Gegenstand des Erwerbsvorgangs das Grundstück im erschlossenen Zustand. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG unterliegt der Grunderwerbsteuer u.a. ein

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Die beitragsfähige Erschließungsanlage – und die natürliche Betrachtungsweise

Der Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage stellt auch im landesrechtlichen Erschließungsbeitragsrecht auf eine „natürliche Betrachtungsweise“ ab; maßgebend ist das durch die tatsächlichen Gegebenheiten nach Beendigung der Ausbauarbeiten geprägte Erscheinungsbild. Ein Abweichen von der so zu bestimmenden Erschließungsanlage ist einer Gemeinde auch nicht zu Gunsten von Anliegern unter Inkaufnahme eines Beitragsverzichts möglich.

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Abwasser-Anschlussbeiträge für Altanschließer in Mecklenburg-Vorpommern

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in mehreren Revisionsverfahren bestätigt, dass Grundstückseigentümer in Mecklenburg-Vorpommern bis zum 31.12 2008 auch dann zu Anschlussbeiträgen für die Abwasserentsorgung herangezogen werden konnten, wenn ihre Grundstücke schon zu DDR-Zeiten an die Kanalisation angeschlossen waren. Die Kläger sind Eigentümer bebauter Grundstücke, die bereits vor der Wiedervereinigung über

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Vorausgezahlte Erschließungskosten – und die um 40 Jahre verzögerte Erschließung

Grundstückseigentümer, die sich mit der Gemeinde vertraglich über die von ihnen zu tragenden Erschließungskosten geeinigt haben, können bei verzögerten Straßenbauarbeiten nicht für Mehrkosten herangezogen werden, die im Wesentlichen inflationsbedingt entstanden sind. In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall schloss die beklagte Stadt Menden (Sauerland) Anfang der 1970er Jahre mit den

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Erschließungsbeitrag – und die Tiefenbegrenzung

Der Anwendungsbereich einer satzungsrechtlichen Tiefenbegrenzung ist nicht darauf beschränkt, den Innen- vom Außenbereich abzugrenzen. Eine hinter einer satzungsrechtlichen Tiefenbegrenzung zurückbleibende Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB geht für die Bestimmung des Erschließungsvorteils der Tiefenbegrenzung als speziellere Regelung vor. Grundstücke, die teilweise im Außenbereich liegen, sind

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Der geplante Bau von Wohnungen auf dem Gelände einer Kleingartenkolonie

Es besteht kein Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheides, wenn entsprechende Anträge bereits im Verwaltungsverfahren zurückgenommen worden sind. Ist ein zumutbares Erschließungsangebot des Bauherren vom Bezirk nicht angenommen worden, ist der Bezirk nunmehr für die Erschließung zur Verwirklichung des Bauvorhabens zuständig geworden. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin in dem

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Ein Restaurant statt einer Straußwirtschaft

Der Umwandlung einer Straußwirtschaft in ein Restaurant, das ganzjährig geöffnet ist, darf die Genehmigung verweigert werden, denn im Außenbereich übersteigt ein gastronomischer Betrieb, in dem zum großen Teil fremderzeugte Produkte abgesetzt werden, das Maß dessen, was als „bodenrechtliche Nebensache“ an der Privilegierung eines landwirtschaftlichen Betriebs teilhaben kann. Außerdem ist die

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Wann ist ein Grundstück erschlossen?

Ein Baugrundstück, das nicht zum öffentlichen Verkehr gewidmet ist, gilt von einer Straße als erschlossen, wenn über diese Strasse auch andere Wohngebäude angefahren werden, und damit die Ortsgemeinde den Anliegerverkehr zu vergleichbar genutzten Grundstücken über diese Straße trotz der fehlenden Widmung zugelassen hat. Denn aus Gründen der Gleichbehandlung darf einem

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Ein Schotterweg zum Wohngebäude

Die Erteilung eines Bauvorbescheides darf dann verweigert werden, wenn die Erschließung nicht gesichert ist. Für ein nicht privilegiertes Wohnbauvorhaben im Außenbereich ist ein teilweise geschotterter und mit unsortiertem Material befestigter Wirtschaftsweg keine ausreichende Erschließung; hier ist regelmäßig ein Weg notwendig, der asphaltiert ist. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Koblenz

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Bauordnungsrechtliche Anforderungen an die Beschaffenheit eines öffentlichen Weges

Bauordnungsrechtliche Anforderungen an die Beschaffenheit des öffentlichen Weges und des Grundstückszugangs zum Baugrundstück aus § 4 Abs. 1 Satz 3 HBauO 1986 sind nicht Gegenstand der bauaufsichtlichen Prüfung im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach dem Hamburgischen Gesetz zur Erleichterung des Wohnungsbaus (HmbWoBauErlG). In diesem vereinfachten Genehmigungsverfahren ist die Bauaufsichtsbehörde nicht befugt, das

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Vorsteuerabzug für Erschließungskosten

Aus Erschließungskosten ist auch im Hinblick auf die geplante Veräußerung der erschlossenen Grundstücke kein Vorsteuerabzug möglich. Dies entschied jetzt der Bundesfinanzhof in einem Fall, in dem sich die GmbH einer Gemeinde hatte sich gegenüber der Gemeinde verpflichtet, öffentliche Anlagen für die Erschließung eines Gewerbegebiets wie z.B. Straßen unentgeltlich herzustellen. Die

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