Windrad

Das Windrad am Rande des Vogelschutzgebiets

Kann sich ein Vorhaben außerhalb eines Vogelschutzgebietes nachteilig auf das geschützte Gebiet auswirken, bedarf es einer über eine Vorprüfung hinausgehenden Prüfung der Gebietsverträglichkeit. Die Prüfung des artenschutzrechtlichen Tötungsverbots ist auf den gegenwärtigen Bestand geschützter Tiere beschränkt.

In dem hier vom

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Hochspannungsleitung als Erdkabel

Ist die von der Planfeststellungsbehörde vorgenommene Variantenprüfung bei der Trassenwahl zum 110-kV-Netzausbau fehlerhaft und die naturschutzrechtliche Prüfung auf einer unzureichend ermittelten Grundlage vorgenommen worden, kommt es zur Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses.

So hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht in dem hier vorliegenden Fall

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Elbvertiefung – mit Nachbesserungen zulässig

Die Planfeststellungsbeschlüsse für den Fahrrinnenausbau von Unter- und Außenelbe sind wegen Verstößen gegen das Habitatschutzrecht rechtswidrig und nicht vollziehbar. Dies hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Die weitergehenden Klageanträge auf Aufhebung der Planfeststellungsbeschlüsse hat das Bundesverwaltungsgericht dagegen abgewiesen.

Die

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Planungsfehler beim Elbtunnel

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein für den Neubau der Bundesautobahn A 20 – Nord-West-Umfahrung Hamburg, Abschnitt von der Landesgrenze Niedersachsen/Schleswig-Holstein bis B 431 – vom 30. Dezember 2014 für rechtswidrig und nicht

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Überführung von Kreuzfahrtschiffen über die Ems

Die wasserrechtliche Erlaubnis, mit der Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses für das Emssperrwerk ausgesetzt wurden, ist rechtmäßig, weil keine Fehler der durchgeführten Umweltverträglichkeitsprüfung ersichtlich sind. Da lediglich zwei Nebenbestimmungen aus dem Planfeststellungsbeschluss für das Emssperrwerk für einen zeitlich begrenzten Umfang ausgesetzt werden

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Lückenschluss auf der A 49

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage zweier Naturschutzvereine gegen den Planfeststellungsbeschluss für das letzte Teilstück der Autobahn A 49 zwischen Stadtallendorf und dem Anschluss an die A 5 abgewiesen.

Mit dem Gesamtprojekt soll eine Autobahnverbindung zwischen dem schon fertig

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Fledermäuse statt Autobahn

Kann bei dem geplanten Weiterbau einer Autobahn nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden, dass das Vorhaben mit den Erhaltungszielen eines FFH-Gebiets verträglich ist, und sind bei der Prüfung von Alternativtrassen Fehler aufgetreten, ist der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig.

So hat das

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Bootsverkehr im Vogelschutzgebiet

Wenn bereits die Belastungsgrenze für geschützte Vogelarten durch den vorhandenen Bootsverkehr auf einem See überschritten sein soll, kann eine durchgeführte FFH-Prüfung zur Errichtung einer Steganlage, die den Wassertourismus fördern soll, erhebliche Beeinträchtigungen für ein Vogelschutzgebiet nicht ausschließen. Eine solche fehlerhafte

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Groppe – eine Kleinfischart und ihr Schutz

Die Einleitung von Salzabwässern in einen Fluss kann nur zugelassen werden, wenn nach einer Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Verträglichkeitsprüfung zweifelsfrei feststeht, dass eine durch ein FFH-Gebiet geschützte Art durch das Vorhaben nicht erheblich beeinträchtigt wird. Diese erforderlichen zweifelsfreien Feststellungen zum dauerhaften Überleben einer

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FFH-Verträglichkeitsprüfung

Bei der FFH-Ver­träg­lich­keits­prü­fung sind die­je­ni­gen cha­rak­te­ris­ti­schen Arten aus­zu­wäh­len, die einen deut­li­chen Vor­kom­mens­schwer­punkt im je­wei­li­gen Le­bens­raum­typ auf­wei­sen bzw. die Er­hal­tung ihrer Po­pu­la­tio­nen muss un­mit­tel­bar an den Er­halt des je­wei­li­gen Le­bens­raum­typs ge­bun­den sein. Die Arten müs­sen für das Er­ken­nen und Be­wer­ten von

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Die Erweiterung eines Kalksteinbruchs

Eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung zur Erweiterung eines Kalksteinbruchs verstößt gegen Vorschriften des Habitats-, Arten- und Landschaftsschutzes, wenn dafür nicht zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses vorliegen. Hat das zuständige Regierungspräsidium das Interesse an der Integrität des betroffenen FFH-Gebiets nicht mit dem

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Vogelschlag auf dem Drachenfels

Vogelschutz kann man nicht dadurch umgehen, dass ein bestimmtes Grundstück aus einem zusammenhängenden Naturschutzgebiet ausgeklammert wird. So hat jetzt das Verwaltungsgericht Köln geurteilt, dass der Befreiungsbescheid zur Gestaltung der Glasfassade des Glaskubus auf dem Drachenfels rechtswidrig ist, da – auch

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Das Kohlekraftwerk und das FFH-Gebiet

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hat den Vorbescheid und die erste Teilgenehmigung für das geplante Steinkohlekraftwerk der Trianel Power Kohlekraftwerk Lünen GmbH & Co. KG in Lünen nach insgesamt dreitägiger mündlicher Verhandlung aufgehoben und damit einer Klage

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