Finanzgericht Baden-Württemberg. Auswärtige Senate Freiburg

Zustellung eines finanzgerichtlichen Urteils – an das elektronische Anwaltspostfach

Die Übermittlung eines finanzgerichtlichen Urteils als elektronisches Dokument an das besondere elektronische Anwaltspostfach und der Übermittlungszeitpunkt sind nach der im Jahr 2021 geltenden Rechtslage nachgewiesen, wenn der Prozessbevollmächtigte unmittelbar nach dem Erhalt der Nachricht ein von ihm qualifiziert signiertes elektronisches Empfangsbekenntnis an das Finanzgericht übermittelt und anschließend den erforderlichen Gegenbeweis

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Bundesfinanzhof (BFH)

Beschwerdebegründung per E-Mail

Die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde, die ein Steuerbevollmächtigter durch eine einfache E-Mail mit PDF-Anlage im Jahr 2022 an den Bundesfinanzhof übermittelt, ist gemäß § 52a FGO formunwirksam und deshalb unbeachtlich. Nach § 116 Abs. 3 Satz 1 FGO ist die Nichtzulassungsbeschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung des vollständigen Urteils

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Bundesfinanzhof (BFH)

Vertragsauslegung durch das Finanzgericht – und seine Überprüfung durch den Bundesfinanzhof

Ist die Auslegung eines Vertrags streitig, ist bei der Prüfung, ob ein Verfahrensmangel vorliegt, weil Akteninhalt und Beteiligtenvortrag entgegen § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 FGO vom Finanzgericht nicht einwandfrei berücksichtigt worden sein sollen, der -ggf. auf einer anderen Vertragsauslegung und Sachverhaltswürdigung beruhende- materiell-rechtliche Standpunkt des Finanzgerichts zugrunde

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Der Verstoß des Finanzgerichts gegen den Amtsermittlungsgrundsatz – und die Sachaufklärungsrüge

Die Sachaufklärungsrüge kann keine Beweisanträge oder Fragen ersetzen, welche fachkundig vertretene Beteiligte selbst in zumutbarer Weise hätten stellen können, jedoch zu stellen unterlassen haben. Ebenso wenig kann die Sachaufklärungsrüge dazu dienen, (nachträglich) Ermittlungen vom Finanzgericht zu (entscheidungserheblichen) Tatsachen zu verlangen, deren Darlegung und Nachweis sich jedenfalls einem beratenen Beteiligten aufdrängen

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Prozesszinsen – und die gewährte AdV

Ein Anspruch auf Prozesszinsen nach § 236 AO besteht nicht für den Zeitraum, in dem während eines Klageverfahrens die Vollziehung des Steuerbescheids aufgehoben wurde und die Finanzbehörde daraufhin den Steuerbetrag an den Steuerpflichtigen zurückgezahlt hat. Wird durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung oder aufgrund einer solchen Entscheidung eine festgesetzte Steuer herabgesetzt

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Bundesfinanzhof (BFH)

Nichtzulassungsbeschwerde – und die Wiedereinsetzungsfristen nach Zugang eines PKH-Bewilligungsbeschlusses

Die Versäumung der gesetzlichen Frist für die wirksame Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde ist unverschuldet, wenn der Rechtsmittelführer infolge seiner Mittellosigkeit nicht in der Lage war, noch innerhalb der Frist einen Prozessbevollmächtigten für die wirksame Einlegung des Rechtsmittels zu beauftragen, jedoch fristgerecht einen PKH-Antrag gestellt und laienhaft begründet hat, der zur Gewährung

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Bundesfinanzhof (BFH)

Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung – und das ausgelaufene Recht

Die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) verlangt substantiierte Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit einer hinreichend bestimmten -abstrakt beantwortbaren- Rechtsfrage, die im konkreten Streitfall voraussichtlich klärbar/klärungsfähig (entscheidungserheblich) ist und deren Beurteilung zweifelhaft oder umstritten ist. Betrifft die Rechtsfrage ausgelaufenes Recht, müssen in der

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Bundesfinanzhof (BFH)

Die Klage gegen den Nullbescheid

Gemäß § 40 Abs. 2 FGO ist eine Klage zulässig, wenn der Kläger geltend macht, durch den Verwaltungsakt in seinen Rechten verletzt worden zu sein. Dies ist bei der Anfechtung eines sog. Nullbescheides regelmäßig nicht der Fall. Ausnahmsweise kann die Klage gegen einen solchen Bescheid aber zulässig sein, wenn sich

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Finanzgericht Münster

Aussetzung der Vollziehung bei verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit einer Norm

Bei verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit einer dem angefochtenen Verwaltungsakt zugrunde liegenden Norm setzt die Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung voraus, dass ein besonderes Aussetzungsinteresse bzw. Aufhebungsinteresse des Antragstellers besteht. Fehlt das besondere Interesse an der Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung eines Abrechnungsbescheides über die Entstehung von Säumniszuschlägen, kann offenbleiben,

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Bundesfinanzhof

Die fehlende ladungsfähige Anschrift des Klägers

Mit der Aufforderung zur Bezeichnung einer ladungsfähigen Anschrift innerhalb einer Ausschlussfrist (§ 65 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Satz 2 FGO) erwächst für den Kläger die Obliegenheit, innerhalb der Ausschlussfrist seine aktuelle ladungsfähige Anschrift darzulegen und glaubhaft zu machen oder Gründe vorzutragen und glaubhaft zu machen, nicht über eine solche

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Bundesfinanzhof (BFH)

Die vom Finanzgericht übersehene Rechtsnorm

Das angefochtene Urteil beruht auf einer Verletzung von Bundesrecht, wenn eine eindeutig einschlägige Rechtsnorm des materiellen Rechts vom Finanzgericht übersehen und deshalb nicht angewandt worden ist. Dies führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur erneuten Zurückverweisung der Sache an das Finanzgericht (§ 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Vertragsauslegung durch das Finanzgericht

Für eine einwandfreie Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens darf das Gericht weder Umstände, die zum Gegenstand des Verfahrens gehören, ohne zureichenden Grund ausblenden noch seine Überzeugung auf Umstände gründen, die nicht zum Gegenstand des Verfahrens zählen. Ebenso wenig darf das Gericht Umstände, auf deren Vorliegen es nach seiner Rechtsauffassung für

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Bundesfinanzhof (BFH)

Das hilfsweise auch in der Sache begründete Prozessurteil – und die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

Begründet das Finanzgericht ein Prozessurteil hilfsweise auch in der Sache, führt allein die Darlegung, das Finanzgericht habe zu Unrecht ein Prozessurteil statt ein Sachurteil erlassen, noch nicht zum Erfolg einer solchen Verfahrensrüge. Vielmehr muss die Beschwerdebegründung sich dann auch auf die materiell-rechtliche Hilfsbegründung des Urteils beziehen. Erlässt das Finanzgericht zu

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Gästezimmer

Häusliches Arbeitszimmer – und keine unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch das Finanzamt

Die unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Beamten der Steuerfahndung als sog. Flankenschutzprüfer zur Überprüfung der Angaben des Steuerpflichtigen zu einem häuslichen Arbeitszimmer im Besteuerungsverfahren ist wegen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz rechtswidrig, wenn der Steuerpflichtige bei der Aufklärung des Sachverhalts mitwirkt. Dies gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige der Ortsbesichtigung zustimmt und deshalb

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Bundesfinanzhof (BFH)

Ladungsfähige Anschrift – und die Ermittlungspflicht des Finanzgerichts

Bei natürlichen Personen erfordert die ordnungsgemäße Klageerhebung regelmäßig die Bezeichnung des Klägers unter Angabe seiner ladungsfähigen Anschrift. Stellt das Gericht an die vom Kläger angegebene Adresse erfolgreich förmlich zu, kann es nicht ohne weitere Ermittlungen davon ausgehen, dass insoweit keine ladungsfähige Anschrift vorliegt. Eine ordnungsgemäße Klageerhebung erfordert nach § 65

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Bundesfinanzhof (BFH)

Fehler bei der Fristberechnung

Der Umstand, dass der für den Beginn einer Frist maßgebliche Tag bei der Bemessung der Monatsfrist „nicht mitgerechnet“ wird (§ 187 Abs. 1 BGB), bedeutet nicht, dass sich die Frist entsprechend verlängert. Ein Fehler bei der Fristberechnung durch einen rechtskundigen Prozessbevollmächtigten ist regelmäßig als fahrlässig einzustufen und stellt ein die

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Bundesfinanzhof (BFH)

AdV – und die Sicherheitsleistung

Bei der Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs eine Sicherheitsleistung anzuordnen, wenn die spätere Vollstreckung der Steuerforderung infolge der AdV insbesondere wegen der wirtschaftlichen Lage des Steuerschuldners gefährdet oder erschwert erscheint. Von einer Sicherheitsleistung soll gleichwohl abgesehen werden, wenn mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein

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Bundesfinanzhof (BFH)

Das überlange PKH-Verfahren

Ein PKH-Verfahren, das gleichzeitig neben einem rechtshängigen Hauptsacheverfahren geführt wird, ist entschädigungsrechtlich kein eigenständiges Gerichtsverfahren i.S. von § 198 Abs. 6 Nr. 1 Halbsatz 1 GVG. Dessen Bearbeitung ist dann als verfahrensfördernde Maßnahme des Hauptsacheverfahrens anzusehen, wenn es sich um eine solche handelt, die erkennbar eine verfahrensbeendende Zielrichtung hat. Wer

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Bundesfinanzhof (BFH)

Überlange Verfahrensdauer – und Wiedergutmachung auf andere Weise als durch Entschädigung

Ein PKH-Verfahren, das gleichzeitig neben einem rechtshängigen Hauptsacheverfahren geführt wird, ist entschädigungsrechtlich kein eigenständiges Gerichtsverfahren i.S. von § 198 Abs. 6 Nr. 1 Halbsatz 1 GVG. Dessen Bearbeitung ist dann als verfahrensfördernde Maßnahme des Hauptsacheverfahrens anzusehen, wenn es sich um eine solche handelt, die erkennbar eine verfahrensbeendende Zielrichtung hat. Ist

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Bundesfinanzhof (BFH)

Keine Terminsverlegung trotz Corona?

Auch im Fall einer durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelösten andauernden Erkrankung an COVID-19 ist ein berufsmäßiger Vertreter verpflichtet, Vorsorge für die Terminswahrnehmung zu treffen, ggf. durch Bestellung von (Unter-)Bevollmächtigten bzw. im Fall einer Steuerberatungsgesellschaft durch Wahrnehmung des Termins durch andere vertretungsberechtigte Angehörige dieser Gesellschaft. Ein Attest, welches lediglich ein erhöhtes

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Bundesfinanzhof (BFH)

Der Streit um die Höhe der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit – und die Beiladung des Arbeitgebers

Zu einem Rechtsstreit des Arbeitnehmers über die Höhe der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ist der Arbeitgeber nicht notwendig beizuladen. Zwar stellt eine unterlassene notwendige Beiladung einen Verfahrensmangel dar. Im hier entschiedenen Streitfall war die Beiladung des Arbeitgebers der Klägerin aber nicht notwendig i.S. von § 60 Abs. 3 FGO. Denn

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Bundesfinanzhof

Ehrenamtliche Richter – und ihre Information über den Prozessstoff

Das Finanzgericht ist nicht verpflichtet, den Inhalt der ihm vorliegenden Akten, die es zur Aufklärung des Sachverhalts berücksichtigen will, in der mündlichen Verhandlung zu verlesen oder sonst (ausdrücklich) zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung zu machen. Ehrenamtliche Richterinnen und Richter haben ein Recht auf umfassende Information über den Prozessstoff. Diesem Informationsanspruch

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Bundesfinanzhof (BFH)

Gerichtliche Kostenrechnung mit widersprüchlichen Angaben

Eine Kostenrechnung ist nicht deshalb wegen innerer Widersprüchlichkeit nichtig, weil in ihrem Berechnungs- und Begründungsteil zunächst mehrfach ein bestimmter Kostenbetrag ausgewiesen ist, während in einem Satz zu Beginn der Rechtsbehelfsbelehrung ein davon abweichender Betrag genannt wird, dieser Satz aber bereits sprachlich ins Leere geht und daher offensichtlich erkennbar ein Versehen

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Bundesfinanzhof (BFH)

Gerichtskosten – und die Kostenermäßigung bei der Löschung des Verfahrens aus dem gerichtlichen Register

§ 26 Abs. 8 Satz 3 der -als Verwaltungsvorschrift die Gerichte in ihrer Rechtsprechungstätigkeit nicht bindenden- Kostenverfügung, wonach u.a. bei Löschung eines Verfahrens aus den Gerichtsregistern wegen Nichtzahlung des nach §§ 12, 12a GKG erforderlichen Vorschusses die für den Fall der Rücknahme der Klage angeordneten Gebühren anzusetzen sind, enthält eine

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Thüringer Finanzgericht in Gotha / Sozialgericht Gotha

Übertragung eines Finanzrechtsstreits auf den Einzelrichter

Der senatsinterne Geschäftsverteilungsplan muss eindeutige Regelungen darüber enthalten, welches Senatsmitglied im jeweiligen Fall zum Einzelrichter zu bestellen ist. Die zwischen dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesfinanzhof unterschiedlich beantwortete Frage, ob die Beteiligten vor Ergehen eines Beschlusses, mit dem der Rechtsstreit einem Senatsmitglied als Einzelrichter übertragen wird, angehört werden müssen, ist nicht

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Bundesfinanzhof

Revisionszulassung – wegen grundsätzlicher Bedeutung

Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu, wenn die für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Rechtsfrage das (abstrakte) Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt. Außerdem muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein. Der Beschwerdeführer hat in

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Bundesfinanzhof (BFH)

Revisionszulassung wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit

Greifbare Gesetzwidrigkeit ist anzunehmen, wenn das Urteil jeglicher gesetzlichen Grundlage entbehrt oder auf einer offensichtlich Wortlaut und Gesetzeszweck widersprechenden Gesetzesauslegung beruht. Nach § 115 Abs. 2 Nr. 2  2. Alternative FGO ist die Revision zuzulassen, wenn ein Rechtsfehler des Finanzgericht zu einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung geführt hat. Die

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Bundesfinanzhof (BFH)

Der geänderte Steuerbescheid – und die Feststellungsklage

§ 68 FGO ist auch im Falle einer Klage anwendbar, die auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Verwaltungsakts aufgrund nicht ordnungsgemäßer Bekanntgabe gerichtet ist, wenn die Behörde den Verwaltungsakt während des Verfahrens erneut bekannt gibt. Wird der angefochtene Verwaltungsakt nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung geändert oder ersetzt, so wird der neue Verwaltungsakt

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Bundesfinanzhof (BFH)

Erledigungserklärung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

Erklären die Beteiligten während eines Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens den gesamten Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt, tritt hierdurch keine Verfahrensbeendigung ein, wenn die Beschwerde z.B. wegen fehlender Begründung nicht zulässig war. Die Nichtzulassungsbeschwerde ist in einem solchen Fall unzulässig und durch Beschluss zu verwerfen. Die übereinstimmenden Erklärungen der Beteiligten, die Hauptsache

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Bundesfinanzhof (BFH)

Die beantragte Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerdefrist – und die Beschwerdebegründungsfrist

Es ist nicht erforderlich, dass vor der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde zunächst über ihren Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der versäumten Beschwerdefrist i.S. des § 116 Abs. 2 Satz 1 FGO entschieden wird. Die Tatsache, dass wegen Versäumung der Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde Wiedereinsetzung in den vorigen

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Bundesfinanzhof (BFH)

Wiederholende Schriftsätze – und das rechtliche Gehör

Die unterlassene Übermittlung eines wiederholenden Schriftsatzes stellt regelmäßig keine Verletzung rechtlichen Gehörs dar. Nach § 96 Abs. 2 FGO darf das Urteil nur auf Tatsachen und Beweisergebnisse gestützt werden, zu denen die Beteiligten sich äußern konnten. Es besteht ein umfassender Anspruch, über den gesamten Prozessstoff kommentarlos und ohne Einschränkungen unterrichtet

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Finanzamt

Der Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen – und der Umfang von Einspruch und Klage

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs kann ein Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach §§ 179, 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a der Abgabenordnung eine Vielzahl selbständiger und damit auch selbständig anfechtbarer Feststellungen enthalten, die eigenständig in Bestandskraft erwachsen können. Diese können jeweils allein

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Finanzgericht Münster

Der Verstoß gegen den gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan

Ein Verstoß gegen den gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan führt nur dann zu einem Verfahrensfehler, wenn er sich zugleich als Verletzung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) darstellt. Dies ist allein bei willkürlichen Verstößen gegen diese Verfahrensvorschriften der Fall. Von Willkür kann nur dann die

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Finanzgericht Berlin-Brandenburg

Datenschutz – und der Rechtsweg für Schadenersatzansprüche gegen das Finanzamt

Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen Finanzbehörden wegen behaupteter Verstöße gegen die DSGVO ist der Finanzrechtsweg gegeben. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall macht der Kläger mit seiner Klage beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg unter Berufung auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verschiedene datenschutzrechtliche Ansprüche gegen das Finanzamt geltend, darunter einen Schadenersatzanspruch nach

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