Nach der Finanzgerichtsordnung vertretungsberechtigte Personen müssen dem Gericht Schriftsätze und deren Anlagen als elektronisches Dokument übermitteln, wenn ihnen dafür ein sicherer Übertragungsweg zur Verfügung steht. Steuerberatern steht seit dem 01.01.2023 durch das besondere elektronische Steuerberaterpostfach ein sicherer Übermittlungsweg zur Verfügung.
Artikel lesenSchlagwort: Finanzgerichtsverfahren
Der Kurzurlaub über Karneval „ins Blaue“ – keine Terminsverlegung
Die Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung wegen eines in der Privatsphäre liegenden Vorhabens setzt die Darlegung und (gegebenenfalls) die Glaubhaftmachung von Umständen voraus, wonach das Vorhaben in seiner Planung bereits vor Zugang der Ladung so ausgestaltet war, dass die
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Der geladene, aber dann doch nicht vernommene Zeuge
Hat das Finanzgericht einen Zeugen zur mündlichen Verhandlung geladen und will es von der Vernehmung des Zeugen absehen, muss es die Beteiligten vor Erlass des Urteils unmissverständlich darauf hinweisen. Unterbleibt dieser Hinweis, verletzt das Finanzgericht den Anspruch auf rechtliches Gehör.
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Das Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof – und der Beitritt des Landesfinanzministeriums
Wenn das Revisionsverfahren eine von den Landesfinanzbehörden verwaltete Abgabe betrifft, hat die zuständige oberste Landesbehörde ein Beitrittsrecht (§ 122 Abs. 2 Satz 2 FGO).
Diese Beitrittsvoraussetzung ist bei der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer erfüllt. Die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer werden
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Keine Terminsaufhebung bei selbst verursachter Mandatsniederlegung
Im Anschluss an die Mandatsniederlegung einer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor der mündlichen Verhandlung kann ein erheblicher Grund für eine Terminsaufhebung trotz dauerhafter Erkrankung des sich danach selbst vertretenden Klägers fehlen, wenn der Kläger die Mandatsniederlegung als Geschäftsführer der Rechtsanwaltsgesellschaft mbH selbst
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Leistungsklage nach einer Aufrechnung – und der noch fehlende Abrechnungsbescheid
Eine Leistungsklage auf Zahlung eines Erstattungsbetrags nach einer Aufrechnung ist unzulässig, wenn sie erhoben wurde, bevor ein bestandskräftiger Abrechnungsbescheid in Höhe des begehrten Zahlungsanspruchs vorliegt.
Eine solche Zahlungsklage ist eine allgemeine Leistungsklage im Sinne des § 40 Abs. 1 Alternative
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Anhörungsrüge – und der Wechsel auf der Richterbank
Auch wenn in der Besetzung des Bundesfinanzhofs zwischen dem Ergehen der angegriffenen Entscheidung und der Beschlussfassung über eine erhobene Anhörungsrüge ein Wechsel stattgefunden hat, ist über die Anhörungsrüge in der Bundesfinanzhofsbesetzung zu entscheiden, die sich aus dem aktuellen Geschäftsverteilungsplan ergibt.
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Kosten der Anschlussrevision bei Revisionsrücknahme
Einem Rechtsmittelführer sind grundsätzlich auch die Kosten einer zulässig erhobenen Anschlussrevision aufzuerlegen, wenn diese ihre Wirkung durch die Rücknahme der Revision verliert.
Aufgrund der Rücknahme der Revision ist die Anschlussrevision gegenstandslos.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sowie des Bundesgerichtshofs sind
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Die Grenzen der gerichtlichen Hinweispflicht
Ein Gericht ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Beteiligten die einzelnen für seine Entscheidung maßgebenden Gesichtspunkte im Voraus anzudeuten.
Gemäß § 133a Abs. 1 FGO ist das Verfahren auf die Rüge eines durch eine gerichtliche Entscheidung beschwerten Beteiligten fortzuführen, wenn ein
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Die Kostenentscheidung des Gerichts – und keine Erinnerung wegen fehlender Prozessvollmacht im Beschwerdeverfahren
Über die Stellung als Kostenschuldner ist in der Kostengrundentscheidung zu entscheiden. In einem Erinnerungsverfahren kann dies nicht mehr angegriffen werden.
Dem zugrunde lag ein Fall aus Münster: Der Kläger war ausweislich des Urteilsrubrums -neben einer weiteren Klägerin- Kläger und damit
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Verfahrensfehler: Überraschungsentscheidung – trotz Säumnis
Eine Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Finanzgericht sein Urteil auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl
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Die vollbeendete GbR – und die Klagebefugnis
Gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 1 FGO ist eine Personengesellschaft befugt, als Prozessstandschafterin für ihre Gesellschafter und ihrerseits vertreten durch ihre(n) Geschäftsführer Klage gegen den Gewinnfeststellungsbescheid zu erheben, der sich inhaltlich nicht an die Gesellschaft, sondern an
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Die Beschwerde der Steuerberatungsgesellschaft – oder: das nicht genutzte beSt
Berufsausübungsgesellschaften nach § 3 Satz 1 Nr. 2, § 49 des Steuerberatungsgesetzes, die in das Steuerberaterverzeichnis eingetragen sind, sind gemäß § 52d Satz 1 und 2 FGO verpflichtet, seit dem 01.01.2023 das besondere elektronische Steuerberaterpostfach zu nutzen.
Vorbereitende Schriftsätze und
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Störungen im elektronischen Rechtsverkehr – und keine Wiedereinsetzung?
Wird die vorübergehende technische Unmöglichkeit nicht zusammen mit oder jedenfalls unverzüglich nach der Beschwerdeeinlegung dargelegt und glaubhaft gemacht, kann aus diesem Grund eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden.
Nach § 52d Satz 3 FGO bleibt die Übermittlung
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Der Streit um die wirksame Erledigung – und die Kostenentscheidung
Stellt das Finanzgericht im Erledigungsstreit fest, dass die Erledigungserklärungen wirksam waren und der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist, bleibt die Kostenentscheidung nach § 138 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung bestehen. Für den Erledigungsstreit ergeht eine weitere Kostenentscheidung.
Widerruft nach beidseitigen
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Der Streit um die Erledigung der Hauptsache
Es stellt einen Verfahrensfehler dar, wenn das Finanzgericht im Erledigungsstreit die Erledigung in der Hauptsache feststellt, obwohl eine Erledigungserklärung unwirksam war und der Rechtsstreit fortzusetzen gewesen wäre.
Denn auch dann, wenn das Finanzgericht eine Klage zu Unrecht durch Prozessurteil als
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Der nicht protokollierte gerichtliche Hinweis
Erteilt das Finanzgericht in einer mündlichen Verhandlung oder einem Erörterungstermin einen Hinweis, ist dessen konkreter Inhalt zumindest in gestraffter Form zu protokollieren. Nicht protokollierte Hinweise gelten grundsätzlich als nicht erteilt.
Gemäß § 155 Satz 1 FGO i.V.m. § 139 Abs.
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Der nach der Einspruchsentscheidung geänderte Steuerbescheid
Wird der angefochtene Verwaltungsakt nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung geändert oder ersetzt, so wird der neue Verwaltungsakt Gegenstand des Verfahrens (§ 68 Satz 1 FGO).
Diese Vorschrift gilt nach § 121 Satz 1 FGO auch im Revisionsverfahren.
Die Begriffe „geändert“ und
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Von der Zusammenveranlagung zur Einzelveranlagung – und der Übergang während des Klageverfahrens
Wird ein Zusammenveranlagungsbescheid während des Klageverfahrens aufgehoben und werden stattdessen Einzelveranlagungsbescheide erlassen, dann werden diese nicht gemäß § 68 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung zum Gegenstand des Klageverfahrens.
Da sich der Rechtsstreit durch die vom Finanzamt vorgenommene Aufhebung des angefochtenen Zusammenveranlagungsbescheids
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Der Anspruch auf rechtliches Gehör – und die Überraschungsentscheidung
Nach Art. 103 Abs. 1 GG hat vor Gericht jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör. Die Verfahrensbeteiligten haben einen Anspruch darauf, dass das Gericht sie auch in rechtlicher Hinsicht auf entscheidungserhebliche Erwägungen und Gesichtspunkte hinweist, mit denen sie erkennbar nicht gerechnet
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Die Neutralitätspflicht des Richters – und sein Hinweis auf einen begünstigenden Fehler
Das finanzgerichtliche Verfahren ist vom Amtsermittlungsgrundsatz geprägt, sodass das Finanzgericht nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet ist, einen den Kläger begünstigenden Fehler des Finanzamtes im Rahmen der Klageanträge zu seinen Lasten zu berücksichtigen (Saldierungsgebot). Ein solcher Hinweis an die Beteiligten zur
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Der Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten
Nach § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 FGO entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung. Das Gesamtergebnis des Verfahrens umfasst den gesamten durch das Klagebegehren begrenzten und durch die Sachaufklärung des Gerichts
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Abweichung von einer Verwaltungsanweisung – und die Frage nach der grundsätzlichen Bedeutung
Der bloße Hinweis auf eine nach Ansicht des Finanzamts mit dem Urteil des Finanzgerichts nicht übereinstimmende Verwaltungsanweisung reicht zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache nicht aus.
Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr.
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Die Besetzungsrüge – und ihre Darlegungsanforderungen bei Videoverhandlungen
Wird als Mangel des Verfahrens gerügt, das Gericht sei nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen, gehört zur schlüssigen Darlegung dieser Verfahrensrüge im Sinne des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO die Darlegung konkreter Tatsachen, aus denen sich ergibt, weshalb der Bundesfinanzhof
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DSGVO – und keine Aktenkopie für die GmbH vom Finanzgericht
Die Anwendungserweiterung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch § 2a Abs. 5 der Abgabenordnung gilt nur für das Besteuerungsverfahren nach der Abgabenordnung, nicht jedoch für das Verfahren vor den Finanzgerichten. Eine juristische Person kann unmittelbar aus Art. 15 DSGVO keine Rechte ableiten.
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Der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer vor dem Finanzgericht – und das beSt
Ein Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, der gegenüber dem Gericht auch unter der Berufsbezeichnung „Steuerberater“ auftritt, ist zur aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs verpflichtet.
Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen -und damit auch die Erhebung einer
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beSt statt Fax – oder: keine Beschwerde gegen prozessleitende Verfügungen
Auf die elektronische Übermittlung einer Klageschrift gemäß § 52d FGO kann das Finanzgericht nicht aus Billigkeitsgründen verzichten. Der Hinweis des Finanzgerichts, dass die Klage gemäß § 52d FGO formfehlerhaft erhoben wurde, kann nicht mit der Beschwerde angegriffen werden.
Dem hier
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Der Wechsel des Prozessbevollmächtigten – und die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Bei einem Wechsel des Prozessbevollmächtigten kann dem Kläger im Rahmen einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur das Verschulden des Prozessbevollmächtigten zugerechnet werden, der im Zeitpunkt des Ablaufs der Frist im Innenverhältnis zur Führung des Verfahrens rechtsgeschäftlich wirksam beauftragt ist.
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Nichtzulassungsbeschwerde – und die Darlegung der Divergenz
Die schlüssige Rüge einer Divergenz erfordert die Darlegung, dass das Finanzgericht bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als der Bundesfinanzhof, ein anderes Finanzgericht oder ein anderes oberstes Bundesgericht.
Dabei muss das Finanzgericht seinem
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Elektronischer Rechtsverkehr – und die Rechtsmittelbelehrung im finanzgerichtlichen Urteil
Die Rechtsmittelbelehrung in einem finanzgerichtlichen Urteil muss keinen Hinweis auf die für bestimmte Prozessvertreter bestehende Pflicht zur elektronischen Übermittlung einer Nichtzulassungsbeschwerde und ihrer Begründung (§ 52d FGO) enthalten. Eine Rechtsmittelbelehrung ist auch ungeachtet der gemäß § 52d FGO für bestimmte
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Hunderte Klagen – und die Frage der Prozessfähigkeit
Die Annahme von Prozessunfähigkeit setzt grundsätzlich voraus, dass sämtliche Beweismittel ausgeschöpft werden, insbesondere ein Sachverständigengutachten eingeholt und zuvor eine persönliche Anhörung durchgeführt wird. Die fehlende Mitwirkung an der Aufklärung geht zulasten des Antragstellers.
Ist für einen Antragsteller in der Vergangenheit
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Die 2022 durch eine Steuerberatungsgesellschaft mbH per Telefax erhobenen Klage
Eine nach § 52d Satz 2 FGO (noch) nicht nutzungspflichtige Prozessbevollmächtigte in Gestalt einer Steuerberatungsgesellschaft mbH wird nicht dadurch (im Sinne des § 52d Satz 1 FGO) nutzungspflichtig, dass ein nach § 52d Satz 1 FGO nutzungspflichtiger gesetzlicher Vertreter (§
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Der Streit um die Mitunternehmerstellung – und die notwendige Beiladung
Nach § 60 Abs. 3 Satz 1 FGO sind Dritte beizuladen, wenn sie an dem streitigen Rechtsverhältnis derart beteiligt sind, dass die Entscheidung auch ihnen gegenüber nur einheitlich ergehen kann (notwendige Beiladung).
Besteht Streit über die Mitunternehmerstellung eines Dritten, bedarf
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Die Videoverhandlung vor dem Finanzgericht – und das Equipment des Bevollmächtigten
Der Anspruch auf die vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts ist verletzt, wenn nicht alle zur Entscheidung berufenen Richter während der „Videokonferenz“ für die lediglich „zugeschalteten“ Beteiligten sichtbar sind. Die gerichtsseitige Verantwortlichkeit für die Durchführung der Videoverhandlung betrifft nicht die technische Ausstattung
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Finanzgerichtsverfahren – und die notwendige Beiladung der Erben eines Gesellschafters
Die Erben eines durch Tod ausscheidenden Gesellschafters sind notwendig beizuladen, wenn der Gesellschafter erst während des Revisionsverfahrens verstirbt und hierdurch eine Klagebefugnis gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 3 FGO begründet wird. Die Erben des im Revisionsverfahren ausgeschiedenen Gesellschafters sind
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Der Tod eines notwendig Beizuladenden
Das Revisionsverfahren wird aufgrund des Todes eines notwendig Beizuladenden während des Verfahrens nicht unterbrochen.
Zwar kann ein finanzgerichtliches Verfahren nach § 155 FGO i.V.m. § 239 Abs. 1 ZPO auch unterbrochen sein, wenn ein notwendig Beigeladener als Verfahrensbeteiligter während des
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Die finanzgerichtliche Klage einer durch Realteilung beendeten GbR
Eine Personen(handels)gesellschaft ist mit Abschluss der Liquidation und nach vollständiger Abwicklung des Gesamthandsvermögens handelsrechtlich vollbeendet. Dasselbe gilt, wenn das Gesellschaftsvermögen durch Realteilung auf die bisherigen Gesellschafter übergeht. Gleichwohl besteht trotz der zivilrechtlichen Vollbeendigung die Klagebefugnis der GbR gegen den an
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Die Insolvenz des Klägers – nach der mündlichen Verhandlung
Die Verkündung der aufgrund einer mündlichen Verhandlung zu erlassenden Entscheidung wird nicht durch die nach dem Schluss dieser Verhandlung eintretende Unterbrechung (hier: aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Klägers) gehindert.
In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall
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Erinnerung gegen den Kostenansatz
Mit der Erinnerung gemäß § 66 Abs. 1 GKG gegen den Kostenansatz können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, also gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert.
Auch die Entscheidung über die
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Der Streitwert der Nichtzulassungsbeschwerde
Hat der Kostenschuldner bei der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nicht erkennbar gemacht, dass er in einem Revisionsverfahren das Klagebegehren nur noch eingeschränkt weiterverfolgen werde, ist für das Beschwerdeverfahren von dem Streitwert im Klageverfahren auszugehen (§ 47 Abs. 3
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Streitwert in "Goldfinger"-Fällen
Mit der Streitwertbemessung in einem Rechtsstreit über die Rechtmäßigkeit einer Feststellung im Sinne des § 180 Abs. 5 Nr. 1 AO (negativer Progressionsvorbehalt) in einem „Goldfinger-Fall“ hatte sich aktuell der Bundesfinanzhof zu befassen:
Der Bundesfinanzhof hat dabei die Verfahrensgebühr für
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Sachverhaltsermittlung durch das Finanzgericht – und der Auslandsbezug
Nach § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO erforscht das Gericht den Sachverhalt von Amts wegen. Es erhebt Beweis in der mündlichen Verhandlung (§ 81 Abs. 1 Satz 1 FGO).
Bei der Verletzung der Sachaufklärungspflicht handelt es sich um einen
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"Unklare" Entscheidungsgründe
Von einem Verstoß gegen das Begründungsgebot und damit vom Vorliegen eines Verfahrensmangels im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO ist (nur) dann auszugehen, wenn den Beteiligten -zumindest in Bezug auf einen der wesentlichen Streitpunkte- die Möglichkeit entzogen
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Der Ort der wirtschaftlichen Tätigkeit – und seine Bestimmung
Die Beurteilung, von welchem Ort ein Unternehmer sein Unternehmen betreibt oder an welchem Ort -unionsrechtlich- der Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit ist, obliegt dem Finanzgericht als Tatsacheninstanz.
Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG unterliegen der Umsatzsteuer die
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Der Zurückweisungsbeschluss des BFH – und das besondere Interesse an einer mündlichen Verhandlung
Ein besonderes Interesse eines Beteiligten an der Durchführung einer mündlichen Verhandlung (hier: aufgrund „existentieller Bedrohung“) steht einer Entscheidung nach § 126a FGO nicht entgegen.
Einer Entscheidung nach § 126a FGO steht die Komplexität von Rechtsfragen nicht entgegen.
Auch ein besonderes
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Der Streit um das Bestehen eine Organschaft – und die Klagebefugnis
Sowohl Organträgerin als auch Organgesellschaft nach § 40 Abs. 2 FGO klagebefugt.
Beide Gesellschaften sind Feststellungsbeteiligte des Verfahrens nach § 14 Abs. 5 KStG, die von der Bindungswirkung der gesonderten und einheitlichen Feststellung betroffen sind; als solche sind sie klagebefugt.
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Die Pflicht zum Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH
Die Auslegung und Anwendung des Art. 267 Abs. 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union durch ein letztinstanzliches Gericht verletzen nur dann Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz
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Rechtliches Gehör – und die Überraschungsentscheidung
Eine Überraschungsentscheidung ist gegeben, wenn das Finanzgericht sein Urteil auf einen bis dahin nicht erörterten oder nicht bekannten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter
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Die dauerhafte Erkrankung des Klägers – und sein Terminverlegungsantrag
Ist der Kläger aufgrund einer länger andauernden (psychischen) Erkrankung, die durch entsprechendes ärztliches Attest belegt ist, gehindert, mit seinem Bevollmächtigten in der Weise zu kommunizieren, dass diesem ein fundierter Vortrag möglich ist, darf das Finanzgericht einen Terminverlegungsantrag nicht ohne vorherige
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Nichtzulassungsbeschwerde – und die fristgerecht per Telefax übermittelte Beschwerdebegründungsschrift
Für Steuerberater steht seit dem 01.01.2023 ein sicherer Übermittlungsweg im Sinne des § 52a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FGO zur Verfügung, zu dessen Nutzung sie gemäß § 52d Satz 2 FGO verpflichtet sind. Eine beim Bundesfinanzhof nach dem
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Keine Kostenentscheidung bei der Gerichtsstandsbestimmung
Eine Entscheidung über den Antrag auf Bestimmung des zuständigen Finanzgerichts bedarf keiner Kostenentscheidung. Dies gilt bei antragsgemäßer Bestimmung des zuständigen Finanzgerichts ebenso wie bei Zurückweisung des Antrags.
Da für das Zuständigkeitsbestimmungsverfahren keine Gerichtskosten anfallen und auch für die Bestimmung der
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Finanzgerichtsverfahren – und die vorläufige Festsetzung des Gegenstandswerts
Über den Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswerts nach § 33 Abs. 1 RVG entscheidet das Gericht durch eines seiner Mitglieder als Einzelrichter (§ 33 Abs. 8 RVG). Der Antrag auf (vorläufige) Festsetzung des Gegenstandswerts gemäß § 33 Abs. 1 RVG
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