Ein privatärztliches Attest über die Arbeitsunfähigkeit stellt keine genügende Entschuldigung eines im Termin ausgebliebenen Zeugen dar.
Einem ordnungsgemäß geladenen Zeugen, der nicht erscheint, werden die durch sein Ausbleiben verursachten Kosten auferlegt, zugleich wird gegen ihn ein Ordnungsgeld und für den
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