Bundesfinanzhof (BFH)

Vertretungszwang für die Anhörungsrüge

Vor dem Bundesfinanzhof muss sich jeder Beteiligte, sofern es sich nicht um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um eine Behörde handelt, durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer als Bevollmächtigten vertreten lassen; zur Vertretung berechtigt sind

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Bundesfinanzhof (BFH)

Streitwert im Gewinnfeststellungsverfahren

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist im Verfahren der einheitlichen Gewinnfeststellung der Streitwert nach der typisierten einkommensteuerlichen Auswirkung zu schätzen. Dabei ist im Sinne einer Verfahrensvereinfachung anzunehmen, dass diese Auswirkung in der Regel 25 % des streitigen Gewinns ausmacht.

Dieser

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Bundesfinanzhof (BFH)

Kostenrechnung an Prozessbevollmächtigte

Nun werden auch vom Finanzgericht Düsseldorf die Gerichtskostenrechnungen an den Prozessbevollmächtigten geschickt. Wie das Finanzgericht Düsseldorf mitteilt, werden schon seit einiger Zeit – entgegen der bisherigen Praxis – Kostenrechnungen grundsätzlich an den Bevollmächtigten des finanzgerichtlichen Verfahrens gesandt.

Das Gericht weist

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Bundesfinanzhof (BFH)

Klageerhebung per E-Mail

Die wirksame Erhebung einer Klage per E-Mail bei einem Finanzgericht (hier: Finanzgericht Hamburg) erfordert die Beifügung einer qualifizierten digitalen Signatur, wenn das betreffende Bundesland diese Signatur in einer Verordnung vorgeschrieben hat.

Seit dem Jahr 2005 sieht die Finanzgerichtsordnung vor, dass

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Anhörungsrüge und Parteivortrag

Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens das Recht, vor Gericht Anträge zu stellen und Ausführungen zu machen. Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung

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Bundesfinanzhof (BFH)

Erledigungsgebühr vor dem Finanzgericht

Ein Bevollmächtigter, der maßgeblich an der Erledigung eines finanzgerichtlichen Verfahrens mitgewirkt hat, kann hierfür eine 1,3-fache Erledigungsgebühr geltend machen. Abweichend hiervon will das Finanzgericht Köln nun nur eine 1-fache Erledigungsgebühr festsetzen.

Entstehen der Erledigungsgebühr

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Nr. 1002 VV RVG sieht

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