Zum notwendigen Inhalt einer Klageschrift gehört auch die (zutreffende) Bezeichnung des Beklagten, bei der Anfechtungsklage gegen einen Steuerbescheid mithin die Angabe des zutreffenden Finanzamtes. Was aber, wenn in der Großstadt mehrere Finanzämter bestehen und das beklagte Finanzamt versehentlich fehlerhaft bezeichnet
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