Ergeht eine Gerichtsentscheidung vor Ablauf einer gesetzten Äußerungsfrist, verletzt dies den Anspruch der Partei auf rechtliches Gehör.
Die Gerichte müssen selbst gesetzte Äußerungsfristen beachten und mit der Entscheidung bis zum Ablauf der Äußerungsfrist warten, auch wenn sie die Sache für
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