Bundesfinanzhof (BFH)

Der Streit um die Akteneinsicht

Es besteht keine Verpflichtung des Finanzamtes zu Übersendung von Behördenakten an das Finanzgericht, um deren Einsicht im Klageverfahren gestritten wird.

Nach § 71 Abs. 2 FGO hat das Finanzamt dem Finanzgericht „die den Streitfall betreffenden Akten“ zu übermitteln. Bei diesen

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Die Gegenrüge des Revisionsbeklagten

Das Institut der Gegenrüge ermöglicht es einem Revisionsbeklagten, der aufgrund seines Obsiegens in der Vorinstanz dazu bislang keinen Anlass und keine Möglichkeit hatte, Tatsachenfeststellungen der Vorinstanz anzugreifen, um zu verhindern, dass die Revisionsinstanz bei einer für ihn ungünstigen rechtlichen Beurteilung

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Die fehlende Anlage

Ein Finanzgericht verletzt das Recht der Klägerin auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 96 Abs. 2 FGO), indem es versäumt, die Klägerin darauf hinzuweisen, dass ein von ihr bezeichnetes Schriftstück nicht zur Gerichtsakte gelangt ist. Auf

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Bundesfinanzhof (BFH)

Zur Überzeugung des Gerichts…

Nach § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO hat das Finanzgericht seiner Überzeugungsbildung das Gesamtergebnis des Verfahrens, also den gesamten konkretisierten Prozessstoff zu Grunde zu legen. Insbesondere sind der Inhalt der vorgelegten Akten und das Vorbringen der Prozessbeteiligten vollständig und

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