Nach der weitgehenden Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in Niedersachsen (oder ähnlich etwa auch in Nordrhein-Westfalen) darf der Bürger in der Regel gegen einen belastenden Verwaltungsakt sofort Klage erheben, ohne der Behörde vorher Gelegenheit zur Selbstkorrektur gegen zu müssen. Die Kosten des
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