Hat bei einer durch mehrere Personen ausgeführten Deliktsserie ein Tatbeteiligter einen Beitrag zum Aufbau oder zur Aufrechterhaltung einer auf die Begehung von Straftaten ausgerichteten Struktur erbracht, sind Einzeltaten zu einem uneigentlichen Organisationsdelikt zusammenzufassen, durch welches sie für den im Hintergrund
Artikel lesenSchlagwort: Mittäter
Mittäterschaft – und die wertende Betrachtung
Mittäter ist, wer nicht nur fremdes Tun fördert, sondern einen eigenen Tatbeitrag derart in eine gemeinschaftliche Tat einfügt, dass sein Beitrag als Teil der Tätigkeit des anderen und umgekehrt dessen Tun als Ergänzung seines eigenen Tatanteils erscheint.
Ob ein Beteiligter
Artikel lesenAusspähen der Tatobjekte – Mittäterschaft oder Beihilfe?
Bei Beteiligung mehrerer Personen, von denen nicht jede sämtliche Tatbestandsmerkmale verwirklicht, ist Mittäter im Sinne von § 25 Abs. 2 StGB, wer einen eigenen Tatbeitrag leistet und diesen so in die Tat einfügt, dass er als Teil der Handlung eines
Artikel lesenAngeklagt als Mittäter – verurteilt als Alleintäter
Will das Gericht im Urteil von einer anderen Teilnahmeform ausgehen als die unverändert zugelassene Anklage, so muss es den Angeklagten gemäß § 265 Abs. 1 StPO zuvor darauf hinweisen und ihm Gelegenheit geben, seine Verteidigung darauf einzurichten.
Das gilt auch
Artikel lesenBandenmäßige Schleusertätigkeit
Der Umstand, dass mehrere an der Schleusung beteiligten Personen bandenmäßig verbunden war, begründete für sich noch nicht ihre Strafbarkeit bezüglich der späteren Einreisedelikte der geschleusten Ausländer.
Denn die Bandenabrede lässt die allgemeinen Regeln über die Tatbeteiligung unberührt, so dass die
Artikel lesenMittäterschaft als Strafschärfungsgrund
Beteiligen sich mehrere Personen an einer Straftat, kann dies zwar unter Umständen eine erhöhte Strafwürdigkeit begründen. Gleichwohl besagt allein der Um- stand mittäterschaftlichen Handelns noch nichts über das Maß der Tatschuld des einzelnen Beteiligten.
Dass der Täter mit anderen Tatgenossen
Artikel lesenVerfall – und die gesamtschuldnerische Haftung
Ein Vermögensvorteil im Sinne von § 73 Abs. 1, § 73a Satz 1 StGB ist „erlangt“, wenn der Tatbeteiligte die faktische Verfügungsgewalt über den Gegenstand erworben hat.
Dementsprechend ist nur dem jeweils „vor Ort“ tätigen Angeklagten den vollen Kaufpreis als
Artikel lesenMittäter – und die nur untergeordnete Tätigkeit
Mittäter ist, wer nicht nur fremdes Tun fördert, sondern einen eigenen Tatbeitrag derart in eine gemeinschaftliche Tat einfügt, dass sein Beitrag als Teil der Tätigkeit des anderen und umgekehrt dessen Tun als Ergänzung seines eigenen Tatanteils erscheint.
Ob ein Beteiligter
Artikel lesenMittäter – und die Anzahl ihrer rechtlich selbständigen Handlungen
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestimmt sich die Zahl der rechtlich selbständigen Handlungen im Sinne von § 53 Abs. 1 StGB bei Zusammenarbeit mehrerer Beteiligter im Rahmen einer Tatserie für jeden Täter regelmäßig nach der Zahl seiner eigenen Handlungen
Artikel lesenDie einander unbekannten Mittäter
Mittäterschaft erfordert nicht zwingend eine Mitwirkung am Kerngeschehen selbst; ausreichen kann auch ein die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränkt.
Mehrere können eine Tat sogar dann gemeinschaftlich begehen, wenn sie einander nicht kennen.
Vor diesem
Artikel lesenTatzurechnungen in der Bande
Schließen sich mehrere Täter zu einer Bande zusammen, um fortgesetzt Diebstähle nach § 242 Abs. 1, § 244a Abs. 1 StGB zu begehen, hat dies nicht zur Folge, dass jede von einem der Bandenmitglieder aufgrund der Bandenabrede begangene Tat den
Artikel lesenPsychische Beihilfe – und der erforderliche Tatbeitrag
Nach ständiger Rechtsprechung ist als Hilfeleistung im Sinne des § 27 Abs. 1 StGB grundsätzlich jede Handlung anzusehen, welche die Herbeiführung des Taterfolges durch den Haupttäter objektiv fördert oder erleichtert; dass sie für den Eintritt des Erfolges in seinem konkreten
Artikel lesenMittäter, Gehilfe – und die Zurechnung späteren fremden Handelns
Bei Beteiligung mehrerer Personen, von denen nicht jede sämtliche Tatbestandsmerkmale verwirklicht, ist Mittäter, wer seinen eigenen Tatbeitrag so in die Tat einfügt, dass er als Teil der Handlung eines anderen Beteiligten und umgekehrt dessen Handeln als Ergänzung des eigenen Tatanteils
Artikel lesenTäterschaft oder Teilnahme – und der Beurteilungsspielraum des Richters
Bei der Entscheidung, ob Mittäterschaft oder Beihilfe vorliegt, steht dem Tatrichter ein Beurteilungsspielraum zu.
Enthalten die Urteilsgründe eine hinreichende Darlegung aller maßgeblichen Gesichtspunkte, ist die Bejahung mittäterschaftlicher Tatbegehung durch den Tatrichter vom Revisionsgericht daher selbst dann hinzunehmen, wenn im Einzelfall
Artikel lesenMittäterschaft – und die Kenntnis von der Tat
Mittäterschaft erfordert zwar nicht zwingend eine Mitwirkung am Kerngeschehen selbst; ausreichen kann auch ein die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränkt.
Stets muss sich diese Mitwirkung aber nach der Willensrichtung des sich Beteiligenden als Teil
Artikel lesenMittäter – und das Schmerzensgeld
Zwar haften Mittäter oder Gehilfen einer unerlaubten Handlung gemäß § 830 BGB auch hinsichtlich des Schmerzensgeldes regelmäßig in voller Höhe und nicht nur ihrem Tatbeitrag entsprechend.
Eine Differenzierung bei der Höhe des Schmerzensgeldes kommt aber in Betracht, wenn die unterschiedlichen
Artikel lesenTankstellenüberfälle – und die Mittäterschaft der Beifahrerin
Bei Beteiligung mehrerer Personen, von denen nicht jede sämtliche Tatbestandsmerkmale verwirklicht, ist Mittäter im Sinne von § 25 Abs. 2 StGB, wer einen eigenen Tatbeitrag leistet und diesen so in die Tat einfügt, dass er als Teil der Handlung eines
Artikel lesenTäterschaft und Teilnahme – und ihre Abgrenzung im Betäubungsmittelrecht
Für die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme gelten auch im Betäubungsmittelrecht die Grundsätze des allgemeinen Strafrechts.
Wesentliche Anhaltspunkte für die Beurteilung, ob ein Tatbeteiligter beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln Mittäter oder nur Gehilfe ist, sind insbesondere der Grad des eigenen
Artikel lesenMittäterschaft – und der eigene Tatbeitrag
Bei Beteiligung mehrerer Personen, von denen nicht jede sämtliche Tatbestandsmerkmale verwirklicht, ist Mittäter im Sinne von § 25 Abs. 2 StGB, wer seinen eigenen Tatbeitrag so in die Tat einfügt, dass er als Teil der Handlung eines anderen Beteiligten und
Artikel lesenGewerbsmäßigkeit – und der Mittäter
Die Gewerbsmäßigkeit ist ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB.
Der Beteiligte, bei dem sie fehlt, kann daher nicht allein deshalb nach § 266 Abs. 2, § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB
Artikel lesenRücktritt vom gemeinschaftlichen Versuch
Gemäß § 24 Abs. 2 Satz 1 StGB werden bei Tatbeteiligung mehrerer diejenigen Beteiligten nicht wegen Versuchs bestraft, die freiwillig die Tatvollendung verhindern. Hierfür kann es genügen, wenn Mittäter im Falle eines unbeendeten Versuchs einvernehmlich nicht mehr weiterhandeln, obwohl sie
Artikel lesenBeihilfe bei BTM-Einfuhr und Handel
Der Tatbestand der Einfuhr erfordert zwar keinen eigenhändigen Transport des Betäubungsmittels über die Grenze. Mittäter einer Einfuhr im Sinne von § 25 Abs. 2 StGB kann ein Beteiligter deshalb auch dann sein, wenn das Rauschgift von einer anderen Person in
Artikel lesenDeliktserie mit mehreren Beteiligten
Sind an einer Deliktserie mehrere Personen als Mittäter, mittelbare Täter, Anstifter oder Gehilfen beteiligt, ist die Frage, ob die einzelnen Taten tateinheitlich oder tatmehrheitlich zusammentreffen, bei jedem Beteiligten gesondert zu prüfen und zu entscheiden. Maßgeblich ist dabei der Umfang des
Artikel lesenTäter, Anstifter, Gehilfen – bei einer Deliktserie
Sind an einer Deliktserie mehrere Personen als Mittäter, mittelbare Täter, Anstifter oder Gehilfen beteiligt, ist die Frage, ob die einzelnen Straftaten tateinheitlich oder tatmehrheitlich zusammentreffen, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für jeden der Beteiligten gesondert zu prüfen und zu entscheiden.
Artikel lesenTäterschaftliches Handeltreiben
Täterschaftliches Handeln setzt die Feststellung voraus, dass der Handelnde selbst eigennützige Bemühungen entfaltet, die darauf gerichtet sind, den Umsatz mit Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern.
Nicht ausreichend ist es hingegen, wenn ein Täter nur den Eigennutz eines anderen mit
Artikel lesenMittäterschaft beim räuberishen Diebstahl
Nach allgemeiner Ansicht kann – bei Unterschieden im Einzelnen – Täter des § 252 StGB nicht derjenige sein, der weder selbst im Besitz der entwendeten Sache ist, noch am Diebstahl mittäterschaftlich beteiligt war.
Dies folgt aus der von § 252
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