Bandenmäßige Schleusertätigkeit

Der Umstand, dass mehrere an der Schleusung beteiligten Personen bandenmäßig verbunden war, begründete für sich noch nicht ihre Strafbarkeit bezüglich der späteren Einreisedelikte der geschleusten Ausländer.

Denn die Bandenabrede lässt die allgemeinen Regeln über die Tatbeteiligung unberührt, so dass die

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Mittäterschaft als Strafschärfungsgrund

Beteiligen sich mehrere Personen an einer Straftat, kann dies zwar unter Umständen eine erhöhte Strafwürdigkeit begründen. Gleichwohl besagt allein der Um- stand mittäterschaftlichen Handelns noch nichts über das Maß der Tatschuld des einzelnen Beteiligten.

Dass der Täter mit anderen Tatgenossen

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Die einander unbekannten Mittäter

Mittäterschaft erfordert nicht zwingend eine Mitwirkung am Kerngeschehen selbst; ausreichen kann auch ein die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränkt.

Mehrere können eine Tat sogar dann gemeinschaftlich begehen, wenn sie einander nicht kennen.

Vor diesem

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Mittäter – und das Schmerzensgeld

Zwar haften Mittäter oder Gehilfen einer unerlaubten Handlung gemäß § 830 BGB auch hinsichtlich des Schmerzensgeldes regelmäßig in voller Höhe und nicht nur ihrem Tatbeitrag entsprechend.

Eine Differenzierung bei der Höhe des Schmerzensgeldes kommt aber in Betracht, wenn die unterschiedlichen

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Deliktserie mit mehreren Beteiligten

Sind an einer Deliktserie mehrere Personen als Mittäter, mittelbare Täter, Anstifter oder Gehilfen beteiligt, ist die Frage, ob die einzelnen Taten tateinheitlich oder tatmehrheitlich zusammentreffen, bei jedem Beteiligten gesondert zu prüfen und zu entscheiden. Maßgeblich ist dabei der Umfang des

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Täterschaftliches Handeltreiben

Täterschaftliches Handeln setzt die Feststellung voraus, dass der Handelnde selbst eigennützige Bemühungen entfaltet, die darauf gerichtet sind, den Umsatz mit Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern.

Nicht ausreichend ist es hingegen, wenn ein Täter nur den Eigennutz eines anderen mit

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