Die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) durch die Fahrerlaubnisbehörde bei wiederholten einfachen Verkehrsverstößen kann rechtswidrig sein. Dagegen kann die Anordnung gerechtfertigt sein, wenn durch eine Blutprobe anlässlich einer Polizeikontrolle Cannabis-Konsum nachgewiesen worden ist und der Betroffene zum Zeitpunkt der Polizeikontrolle unter akutem Einfluss von Cannabis gestanden hat. Mit dieser Begründung hat
Lesen