Die Anordnung einer MPU ist auch nach einmaliger Trunkenheitsfahrt mit hoher Blutalkoholkonzentration bei fehlenden Ausfallerscheinungen zulässig. Zur Klärung von Zweifeln an der Fahreignung ist auch dann ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, wenn der Betroffene bei einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einem Kraftfahrzeug zwar eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von weniger als 1,6 Promille aufwies,
Lesen