Demonstration

Demonstranten in Corona-Zeiten

Das Recht auf anonyme Teilnahme an einer Versammlung ist durch das Grundgesetz geschützt. Die Eintragung in eine Namensliste als zwingende Voraussetzung der Versammlungsteilnahme aus Gründen des Infektionsschutzes ist nicht gerechtfertigt.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Köln in dem hier

Artikel lesen

Unternehmens- und Betriebsspaltung – und die Zuordnung der Arbeitnehmer durch eine Namensliste zum Interessenausgleich

Für eine Unternehmensspaltung nach dem Umwandlungsgesetz muss das vorhandene Vermögen nicht zwingend in Form der Übertragung bereits vorhandener Betriebe oder Betriebsteile aufgespalten werden. Unter Wahrung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats ist es auch zulässig, vor der eigentlichen Unternehmensaufspaltung einen zuvor einheitlichen

Artikel lesen