Unterrichtsausschluss

Die Ordnungsmaßnahme des Unterrichtsausschlusses nach § 49 Abs. 4 Nr. 2 HmbSG wird rechtswidrig, wenn die Voraussetzungen dafür, die allein pädagogischer Art sind – hier nach 1 /2 Jahre – über das Rechtsschutzverfahren entfallen sind, weil keine sofortige Vollziehung angeordnet

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Fernstraßenplanung und landschaftspflegerischer Begleitplan

Kann eine in einem fern­stra­ßen­recht­li­chen Plan­fest­stel­lungs­be­schluss vor­ge­se­he­ne Maß­nah­me des land­schafts­pfle­ge­ri­schen Be­gleit­plans aus na­tur­schutz­fach­li­chen Grün­den nur zu einer be­stimm­ten Jah­res­zeit durch­ge­führt wer­den, so kann dies im Rah­men einer In­ter­es­sen­ab­wä­gung im Ver­fah­ren gemäß § 80 Abs. 5 VwGO (hier: auf einen Än­de­rungs­an­trag

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