Theater

Kündigung wegen fehlender Corona-Schutzimpfung

Ein Arbeitgeber darf in einem Musicalaufführungsbetrieb ein „2G-Modell“ durchsetzen und einer Darstellerin, die über keine Corona-Schutzimpfung verfügt, noch vor Vertragsbeginn kündigen. Die Arbeitnehmerin ist mit ihrer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Berlin unterlegen. In dem hier vom Arbeitsgericht Berlin entschiedenen Fall hatte die Klägerin mit zwei Veranstaltungsgesellschaften Arbeitsverträge für die Proben

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Kammerspiele Bonn-Bad Godesberg

2G-Theater

Das Theater Bonn darf den Zugang zu seinen Vorführungen auf Geimpfte und Genesene beschränken (so genannte 2G-Regelung). Mit einem aktuell vom Verwaltungsgericht Köln abgelehnten Eilantrag wollte ein Bonner Bürger den Besuch der Aufführungen „Hänsel und Gretel“ und „Nußknacker“ an den städtischen Bühnen am 20. und am 28. November 2021 mit

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Theater

Steuerfreiheit der Theaterbetriebszulage

Der Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags, Feiertags- oder Nachtarbeit gemäß § 3b EStG steht es nicht entgegen, wenn der Grundlohn in Abhängigkeit von der Höhe der steuerfreien Zuschläge aufgestockt wird, um im Ergebnis einen bestimmten, (tarif-)vertraglich vereinbarten Bruttolohn zu erreichen. Die nach § 3b EStG erforderliche Trennung von Grundlohn und

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Theater

Verzehrumsätze im Theater

Zu den in § 4 Nr.20 Buchst. a UStG nicht näher beschriebenen Umsätzen der Theater gehören nur Leistungen, die für den Betrieb eines Theaters typisch sind. Wenn sich ein Leistungsbündel aus künstlerischer Unterhaltung und kulinarischer Versorgung der Gäste in der Gesamtschau eines Durchschnittsverbrauchers als einheitlicher (komplexer) Umsatz darstellt, ist der

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Bundesfinanzhof (BFH)

Autorenlesung – und die Umsatzsteuer

Die reine Autorenlesung vor Publikum ist weder eine Theatervorführung noch eine den Theatervorführungen vergleichbare Darbietung. Eine Autorenlesung vor Publikum kann jedoch theaterähnlich sein, so dass die Eintrittsberechtigungen hierfür dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen. Die Entgelte für Autorenlesungen vor Publikum sind umsatzsteuerpflichtig. Die Voraussetzungen der im Streitfall allein in Betracht kommenden nationalen

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Der Kauf sämtlicher Eintrittskarten einer Theaterveranstaltung spart die Umsatzsteuer

Der Kauf sämtlicher Eintrittskarten einer Theaterveranstaltung durch ein Reisebüro kann steuerfrei sein: Kauft ein Touristikunternehmen sämtliche Eintrittskarten einer Theatervorführung, übernimmt es das volle wirtschaftliche Risiko der Aufführung und tritt im eigenen Namen als Veranstalter auf, kann darin eine steuerfreie „Veranstaltung von Theatervorführungen“ i.S. des § 4 Nr.20 Buchst. b UStG

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Berechnung eines Theaterbetriebszuschlages

Soweit § 2 Abs. 2 TVÜ VKA die Weitergeltung von bestimmten Tarifverträgen anordnet und diese auf andere Tarifverträge verweisen, die aufgehoben oder ersetzt worden sind, gelten die Bestimmungen der aufgehobenen oder ersetzten Tarifverträge statisch weiter. Die anders lautende Regelung des § 2 Abs. 4 TVÜ Bund gilt hier nicht. Sie

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Umsatzsteuer für die „Diner-Show“

Die Kombination von künstlerischen und kulinarischen Elementen in Form einer „Dinner-Show“ kann eine komplexe Leistung sein, die dem Regelsteuersatz unterliegt. Allein der Umstand, dass beide Bestandteile im Wirtschaftsleben auch getrennt erbracht werden, rechtfertigt keine Aufspaltung des Vorgangs, wenn es dem durchschnittlichen Besucher der „Dinner-Show“ um die Verbindung beider Elemente geht.

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Autorenlesung zum ermäßigten Steuersatz

Das Honorar eines Autors für die Lesung aus seinem Werk unterliegt nach Ansicht des Finanzgerichts Köln dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%, wenn die Lesung einer Theatervorführung vergleichbar ist. Vor dem Finanzgericht Köln hatte eine Autorin geklagt, die Honorare für Lesungen aus ihrem aktuellen Buch erzielte. Diese unterwarf das Finanzamt dem

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Umsätze einer „männlichen Stripgruppe“

Umsätze einer „männlichen Stripgruppe“ können von der Umsatzsteuer befreit sein oder anstelle des Regelsteuersatzes dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Nach § 4 Nr.20 Buchst. a Satz 1 UStG sind die Umsätze folgender Einrichtungen des Bundes, der Länder, der Gemeinden oder der Gemeindeverbände steuerfrei: Theater, Orchester, Kammermusikensembles, Chöre, Museen, botanische Gärten, zoologische

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Der selbständige Choreograph und die Umsatzsteuer

Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf gilt zwar auch für Solistenleistungen an Konzertveranstalter der ermäßigte Steuersatz, nicht aber für die Leistungen eines selbständigen Choreographen, der gegenüber Theaterbetrieben Leistungen zur Einstudierung und künstlerischen Umsetzung von Kampfszenen in Theateraufführungen erbringt. Hierbei handelt es sich nach Ansicht des Finanzgerichts Düsseldorf nicht um mit

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Das Musicaltheater als Tendenzbetrieb

Gemäß § 118 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG finden auf Unternehmen und Betriebe, die unmittelbar und überwiegend unter anderem künstlerischen Bestimmungen dienen, Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes keine Anwendung, soweit die Eigenart des Unternehmens oder Betriebs dem entgegensteht. InhaltsübersichtTendenzschutz für Betriebe mit künstlerischer BestimmungKünstlerische Betriebe im ÜberblickMusicaltheater Tendenzschutz für Betriebe mit künstlerischer

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Nachtwächter Hugo

Ein Stadtführer ist kein Künstler. Auch dann nicht, wenn er, als mittelalterlicher Stadtwächter verkleidet, „Erlebnisführungen“ anbietet. Mit dieser Begründung unterlag jetzt der Braunschweiger Erlebnisführer „Nachtwächter Hugo“ beim Niedersächsischen Finanzgericht. Dort hatte er sich dagegen gewehrt, dass seine Einnahmen der 19%igen Umsatzsteuer unterlägen. Er begehrte für seine Tätigkeit als Erlebnisführer der

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Selbständige Regisseure in der Umsatzsteuer

Die Gagen selbständig tätiger Regisseure sind umsatzsteuerlich begünstigt, d.h. sie müssen nicht mit dem vollen Umsatzsteuersatz von derzeit 19 % versteuert werden. Das entschied in einem jetzt veröffentlichten Urteil das Finanzgericht Berlin-Brandenburg und widersprach damit der einhelligen Auffassung der Finanzverwaltung. Die berief sich darauf, dass nach den geltenden Regelungen des

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Steuerliche Berücksichtigung von Mitgliedsbeiträgen

Werden kulturelle Zwecke im Sinne des Abschnitts A Nr. 3 der Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV gefördert, sind neben Spenden auch Mitgliedsbeiträge steuerlich abziehbar. Nur Spenden, nicht aber Mitgliedsbeiträge, dürfen dagegen steuerlich abgezogen werden, wenn kulturelle Betätigungen gefördert werden, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen. Werden

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