Das Landgericht Berlin II hat eine Energieberatungsfirma zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von rund 6.000 € wegen einer Falschberatung verurteilt. Aufgrund der Falschberatung habe der Hauseigentümer – ein Verbraucher – Fenster und Dachfenster mit zu hohen Wärmedurchgangskoeffizienten einbauen lassen,
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