Mit der Feststellung der nachhaltigen Einsparung von Endenergie bei einer energetischen Modernisierung der Mietsache (§ 555b Nr. 1 BGB) hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen.
Dem zugrunde lag ein Fall aus Bremen: Mit Schreiben vom 12.01.2016 kündigte die Vermieter
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