Eine zulässige Stufenklage liegt auch dann vor, wenn der Leistungsantrag von vornherein beziffert wird, weil nach der Vorstellung des Klägers ein Mindestbetrag bereits feststeht und die Auskunftsstufe lediglich einer etwaigen Aufstockung des Mindestbetrages dienen soll.
Zwar hätte die Klägerin mit
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