Wer einen gebrauchten Kleinwagen erwirbt, der aus den Beständen der Deutschen Post AG stammt und dessen hintere Seitenfenster durch Bleche ersetzt worden sind (sog. „verblechtes“ Postauto), muss diesen nach einem Urteil des Finanzgerichts Brandenburg nach dem Kfz-Steuergesetz als Pkw versteuern
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