Die Abfallbehörde darf eine bestehende gewerbliche Altpapiersammlung nicht mit dem Ziel untersagen, dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Vergabe dieser Entsorgungsleistungen zu ermöglichen.
Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig jetzt in den Fällen zweier bayerischer Landkreise entschieden. In den beiden betroffenen bayerischen
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