Altersgrenze für Notare

Die in § 48a BNotO bestimmte Altersgrenze von 70 Jahren, bei deren Erreichen das Amt des Notars erlischt (§ 47 Nr. 1 BNotO), ist mit dem Grundgesetz vereinbar und verstößt auch unter Berücksichtigung neuerer Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union

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Die niederländische Steuerberatungs-Ltd.

Der Bundesfinanzhof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union ein Vorabentscheidungsersuchen mit mehreren Fragen zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen durch eine im EU-Ausland niedergelassene Steuerberatungsgesellschaft vorgelegt. Hierdurch soll geklärt werden, ob eine ausländische Steuerberatungsgesellschaft aufgrund der unionsrechtlich gewährleisteten Dienstleistungsfreiheit vom Ausland

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Landgericht Hamburg

Der kostenlose Telefonbucheintrag eines Gewerbetreibenden

Gewerbetreibende können verlangen, kostenlos unter ihrer Geschäftsbezeichnung im Teilnehmerverzeichnis „Das Telefonbuch“ und seiner Internetausgabe „www.dastelefonbuch.de“ eingetragen zu werden.

Anlass für diese Entscheidung boten dem Bundesgerichtshof drei Fällen von Kundendienstbüros einer Versicherung, die von den Betreibern ihrer Telefonanschlüsse verlangt hatten, sie

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Höchstaltersgrenze für Notare

Die Regelung in § 48a BNotO, in der die Altersgrenze für Notar auf deren siebzigsten Geburtstag festgelegt wird, steht im Einklang mit europarechtlichen Vorgaben. Sie verstößt nach Ansicht des Bundesgerichtshofs insbesondere nicht gegen das – einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts

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Rechtsanwaltsgebühren vor dem EuGH

In einem auf eine Vorabentscheidungsvorlage des Bundesgerichtshofs geführten Vorabentscheidungsverfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union steht einem bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt, der seine Partei auch im Vorabentscheidungsverfahren vertritt, für diese Tätigkeit eine 1,6-fache Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3206 VV-RVG zu.

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e-Curia beim EuGH

Beim Gerichtshof der Europäischen Union steht nun ein elektronisches Datenaustauschsystem „e-Curia“ zur Verfügung, um die Gerichtsarbeit effizienter zu gestalten.

Unter e-Curia versteht man einen neuen kostenlosen Dienst für die Vertreter der Parteien vor den drei Gerichten, aus denen sich der

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Keine Anwaltsgeheimnis für Syndikusanwälte

Im Bereich des Wettbewerbsrechts ist der unternehmensinterne Schriftwechsel mit einem Syndikusanwalt nicht durch die Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Mandant und Rechtsanwalt geschützt, entschied soeben der Gerichtshof der Europäischen Union.

Hintergrund dieser Entscheidung war ein wettbewerbsrechtliches Verfahren vor der Europäischen Kommission:

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