Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit der Beschwerdeberechtigung des Betreuers bei Anfechtung eines Vergütungsfestsetzungsbeschlusses zu befassen:
Dass dem Vergütungsantrag der Betreuerin mit dem Festsetzungsbeschluss umfassend entsprochen worden ist, steht ihrer Beschwerdeberechtigung nicht entgegen.
Da das Verfahren auf Festsetzung der Betreuervergütung
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