Justizzentrum Bückeburg

Handelsregisterverfahren – und die Rechtsbeschwerde des zuvor nicht beteiligten Gesellschafters

Die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde hängt, ebenso wie die Zulässigkeit einer (Erst-)Beschwerde, von einer Beschwerdeberechtigung des Rechtsmittelführers ab. Das Rechtsbeschwerdegericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Beschwerdeberechtigung vorliegt.

Rechtsbeschwerdeführer sind durch die Entscheidung des Beschwerdegerichts nicht formell beschwert,

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Die abgelehnte Abwesenheitspflegschaft

Wird die Anordnung einer Abwesenheitspflegschaft abgelehnt, so begründet allein das rechtliche Interesse eines Dritten nicht dessen Beschwerdeberechtigung. Etwas anderes kann gelten, wenn der Dritte darlegt, dass er durch die Ablehnung der Abwesenheitspflegschaft von einem effektiven Rechtsschutz abgeschnitten wäre.

Nach §

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